Landshut:28-Jähriger nach Messerangriff schuldig gesprochen

Landshut (dpa/lby) - Ein Jahr nach der blutigen Messerattacke auf den neuen Partner seiner Ex-Freundin ist ein 28-Jähriger vom Landgericht Landshut wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Die Richter verurteilten ihn am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten und gingen damit sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

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Landshut (dpa/lby) - Ein Jahr nach der blutigen Messerattacke auf den neuen Partner seiner Ex-Freundin ist ein 28-Jähriger vom Landgericht Landshut wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Die Richter verurteilten ihn am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten und gingen damit sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

Nach Gerichtsangaben überfiel der Mann das Paar im vergangenen Juni in dessen Wohnung. Mit einem Messer soll der Deutsche mindestens zwölf Mal auf Kopf und Rücken des neuen Partners seiner schwangeren Ex-Freundin eingestochen haben. Die Frau hatte demnach noch versucht, den Angreifer von ihrem Partner wegzuziehen. Als ihr das nicht gelang, flüchtete sie zu Nachbarn, die die Polizei riefen.

Dadurch habe der Angreifer seinen Plan, die Frau aus Rache für die zurückliegende Trennung sexuell zu missbrauchen, nicht umsetzen können. In einem Rucksack hatte der Mann unter anderem Handschellen, Klebeband und ein Beil mitgebracht. Der neue Partner der Frau überlebte den Angriff schwer verletzt und trug Narben im Gesicht davon.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von elf Jahren und sechs Monaten gefordert. Da die Kammer das Merkmal der Heimtücke erfüllt sieht, entschied sie, das Strafmaß um ein weiteres Jahr anzuheben. Ebenfalls straferschwerend wirkte sich die sogenannte „Ermöglichungsabsicht“ auf das Urteil aus. Damit ist gemeint, das der Angeklagte den Partner seiner Ex-Freundin töten wollte, um sich anschließend an ihr zu vergehen.

Der Prozess hatte zwei Verhandlungstage gedauert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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