Krakow am See:Verurteilte in Pflegeheimprozess legt Berufung ein

Güstrow (dpa/mv) - Der Güstrower Pflegeheimprozess ist noch nicht zu Ende. Die Ende August vom Amtsgericht Güstrow zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilte Ex-Pflegeheimbetreiberin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, bestätigte der Direktor des Gerichts am Dienstag. Zuvor hatte die "Schweriner Volkszeitung" berichtet. Damit wird der Prozess vor dem Landgericht Rostock neu aufgerollt.

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Güstrow (dpa/mv) - Der Güstrower Pflegeheimprozess ist noch nicht zu Ende. Die Ende August vom Amtsgericht Güstrow zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilte Ex-Pflegeheimbetreiberin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, bestätigte der Direktor des Gerichts am Dienstag. Zuvor hatte die „Schweriner Volkszeitung“ berichtet. Damit wird der Prozess vor dem Landgericht Rostock neu aufgerollt.

Der Güstrower Richter hatte die 33-Jährige Ende August wegen neunfacher Freiheitsberaubung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Betruges schuldig gesprochen. Sie hatte in Krakow (Landkreis Rostock) zwei Pflegeeinrichtungen betrieben, die 2016 von den Behörden geschlossen wurden. Zeugen zufolge hatten dort unhaltbare Zustände geherrscht. Eine Frau, deren Mutter in einem der Heime untergebracht war, war als Nebenklägerin aufgetreten und sollte laut Urteil 5000 Euro Schmerzensgeld erhalten.

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