Koblenz:Gericht: Entscheidung zu kommunalen Finanzen am 16. Dezember

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Im Streit um die Zahlungen des Landes Rheinland-Pfalz an die Kommunen will der Verfassungsgerichtshof (VGH) seine Entscheidung am 16. Dezember bekanntgeben. Das...

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Koblenz (dpa/lrs) - Im Streit um die Zahlungen des Landes Rheinland-Pfalz an die Kommunen will der Verfassungsgerichtshof (VGH) seine Entscheidung am 16. Dezember bekanntgeben. Das sagte ein VGH-Sprecher am Mittwoch nach einer rund vierstündigen mündlichen Verhandlung in Koblenz. Der Vorsitzende Richter Lars Brocker habe dabei angekündigt, dass der Senat sich voraussichtlich grundsätzlich mit dem kommunalen Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz befassen werde. Wegen einer höheren Zahl von Prozessbeteiligten in Zeiten des hochansteckenden Coronavirus verhandelte das höchste Gericht im Land erstmals in seiner Geschichte in der größeren Rhein-Mosel-Halle.

Die Stadt Pirmasens und der Kreis Kaiserslautern wollten vor dem VGH mehr Geld vom Land erstreiten. Der Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU) sagte nach der Verhandlung, er fahre vorsichtig optimistisch mit dem Gefühl nach Hause, „dass unsere Argumentation Gehör gefunden hat“. Er hoffe auf ein „Grundsatzurteil“. Auch der Kaiserslauterer Landrat Ralf Leßmeister (CDU) betonte: „Es wird mit Sicherheit ein richtungsweisendes Urteil geben.“

Pirmasens gehört zu Deutschlands am höchsten verschuldeten Städten. Die Kommune spricht von einer desaströsen Finanzlage vieler Städte und Kreise in Rheinland-Pfalz. Grund seien die von Bund und Land gesetzlich übertragenen Pflichtaufgaben vor allem im Sozialbereich wie Kindergärten, ohne dass ihnen dafür auch ausreichend Geld überwiesen werde. Nach Mitteilung des Rathauses in Pirmasens wollten die pfälzische Stadt und der Kreis Kaiserslautern daher „stellvertretend für die kommunale Familie gegen das Land Rheinland-Pfalz“ klagen.

Im Detail gehe es um Schlüsselzuweisungen des Landes von je knapp 20 Millionen Euro 2014 und 2015 an die Stadt Pirmasens. Dieses Geld habe für die ihr übertragenen Pflichtaufgaben nicht ausgereicht. Das Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße hatte 2019 bereits hierüber verhandelt, die Verfahren ausgesetzt und an den VGH verwiesen. Das Land habe das strukturelle Defizit der Kommunen auch bei der Neuregelung des schon früher kritisierten kommunalen Finanzausgleichs nicht angemessen berücksichtigt, befanden die Neustädter Richter.

Der Kaiserlauterer Landrat Leßmeister sagte, er habe auf andere Bundesländer wie Hessen verwiesen. Dort gebe es nach einer früheren Gerichtsentscheidung einen Finanzausgleich, der sich strikt an Aufgaben und Finanzbedarf der Kommunen orientiere. Laut dem Pirmasenser OB Zwick ließ VGH-Präsident anklingen, dass der Senat sich auch mit dem hessischen Modell beschäftige.

Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) betonte, der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz sei verfassungskonform. Nach der bereits vom VGH erzwungenen Reform sei die sogenannte Finanzausgleichsmasse des Landes für die Kommunen von knapp 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2014 auf fast 3,3 Milliarden Euro in diesem Jahr gestiegen. Zudem sänken die Überweisungen an die Kommunen gemäß einer festgelegten sogenannten Stabilitätsrechnung nicht, wenn die Einnahmen des Landes zurückgingen. Stich ergänzte, die hiesigen Kommunen hätten im bundesweiten Vergleich ihre Gewerbe- und Grundsteuern „sehr niedrig“ gelassen und somit weniger Geld kassiert.

Der Deutsche Landkreistag sprach dem Koblenzer Verfahren eine „grundsätzliche und bundesweite Bedeutung“ zu. Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke betonte, es sei verfassungsrechtlich geboten, dass die Länder „ihre Kommunen mit dem Nötigsten zur Bewältigung der eigenen Aufgaben ausstatten, so dass sie nicht dauerhaft Kredite aufnehmen müssen“. Die Landkreise in Rheinland-Pfalz hätten mit mehr als 400 Euro pro Einwohner den bundesweit mit Abstand höchsten Bestand an Kassenkrediten.

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