Kiel:Urteil: Mobilcom-Debitel muss knapp 420 000 Euro zahlen

Kiel (dpa/lno) - Die Telekommunikations-Firma Mobilcom-Debitel muss Gewinne aus einer rechtswidrigen Nichtnutzungsgebühr an die Staatskasse abführen. Das Landgericht Kiel verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von knapp 420 000 Euro, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Kiel sagte. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Urteil erging bereits am 14. Juni.

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Kiel (dpa/lno) - Die Telekommunikations-Firma Mobilcom-Debitel muss Gewinne aus einer rechtswidrigen Nichtnutzungsgebühr an die Staatskasse abführen. Das Landgericht Kiel verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von knapp 420 000 Euro, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Kiel sagte. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das Urteil erging bereits am 14. Juni.

Hintergrund war eine rechtswidrige Nichtnutzungs-Gebühr. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sahen vor, dass Verbraucher für die Nichtnutzung ihres Mobilfunkvertrages eine Strafe zahlen sollten. Diese Klausel war dem Betreiber nach einer Unterlassungsklage laut Verband bereits im Juli 2012 vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht rechtskräftig untersagt worden.

Nach Angaben des Landgerichts hatte das Unternehmen bereits im April einen Teilbetrag anerkannt und gezahlt. „Wir haben mit diesem Verfahren dafür gesorgt, dass Mobilcom-Debitel seine Unrechtsgewinne nicht einfach behalten darf“, sagte vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel.

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