Kiel:Messerattacke nach Fußballspiel: Prozess beginnt

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Kiel (dpa/lno) - Im Prozess um eine lebensbedrohliche Messerattacke während einer Massenschlägerei in der Flüchtlingsunterkunft Boostedt hat das Kieler Landgericht am Donnerstag mit der Beweisaufnahme begonnen. Das Opfer - ein 20-jähriger Afghane - und ein Landsmann von ihm hatten zu Prozessbeginn keine genaue Erinnerung mehr an das Geschehen. Frühere belastende Aussagen vor der Polizei gegen einen angeklagten Iraner wollte der Zeuge vor Gericht nicht bestätigen.

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Kiel (dpa/lno) - Im Prozess um eine lebensbedrohliche Messerattacke während einer Massenschlägerei in der Flüchtlingsunterkunft Boostedt hat das Kieler Landgericht am Donnerstag mit der Beweisaufnahme begonnen. Das Opfer - ein 20-jähriger Afghane - und ein Landsmann von ihm hatten zu Prozessbeginn keine genaue Erinnerung mehr an das Geschehen. Frühere belastende Aussagen vor der Polizei gegen einen angeklagten Iraner wollte der Zeuge vor Gericht nicht bestätigen.

Die Staatsanwältin warf dem 32-jährigen Angeklagten vor, versucht zu haben, einen Menschen zu töten und einen weiteren mit dem Messer leicht verletzt zu haben. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag. Demnach stach der Iraner bei einer Massenschlägerei am Rande des Weltmeisterschafts-Spiels Spanien gegen Irak am 20. Juni vier mal von hinten auf den afghanischen Flüchtling ein. Der Angeklagte will auf Anraten seines Verteidigers schweigen. Demnach fehlt auch ihm die Erinnerung an das Geschehen. Er habe sich aber bei dem psychiatrischen Gutachter geäußert, der im Prozessverlauf angehört werden wird.

Das 20 Jahre alte Opfer der Messerattacke hatte nach eigenen Angaben den Fernseher in einem Gemeinschaftsraum kaputtgemacht, als es während des Fußballspiels zu ersten Schubsereien zwischen iranischen und afghanischen Flüchtlingen kam, die die Spanier angefeuert hätten. Danach eskalierte die Lage vor dem Gebäude: An der Schlägerei „jeder gegen jeden“ hätten sich schließlich rund 100 Menschen beteiligt. Als die Polizei die Lage in den Griff bekam, stellte sie beim Angeklagten das mutmaßliche Tatmesser sicher.

Von wem die ersten Streitigkeiten ausgingen, konnten beide Zeugen nicht sicher sagen. Während das Opfer nicht sah, wer auf ihn einstach, soll der Zeuge vor der Polizei den Angeklagten als Angreifer bezeichnet haben. Vor Gericht wiederholte er das nicht. Die Staatsanwältin will den Mann vereidigen lassen. Der Mann soll später weiter vernommen werden. Das Gericht will vier Tage verhandeln. Das Urteil könnte am 21. Januar fallen.

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