Kiel:Freispruch von Kieler Staatsanwältin angefochten

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Die modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. (Foto: Volker Hartmann/dpa/Symbolbild)

Nach dem Freispruch einer Kieler Staatsanwältin hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe das Urteil angefochten und Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das...

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Kiel (dpa/lno) - Nach dem Freispruch einer Kieler Staatsanwältin hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe das Urteil angefochten und Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwältin hatte sich wegen Rechtsbeugung in zehn Fällen verantworten müssen. Laut Anklage ließ sie von 2011 bis 2014 Hunderte beschlagnahmte Tiere ohne Wissen der Halter notverkaufen, so dass sich die Besitzer rechtlich nicht mehr wehren konnten.

Das Kieler Landgericht hatte die ehemalige Tierschutzdezernentin am Freitag nach mehr als 40 Verhandlungstagen und der Anhörung von über 70 Zeugen in allen Fällen freigesprochen. Für die Durchsuchung ihrer Wohnung ordnete die Kammer eine Entschädigung an. (Az.: 7 KLs 6/17 - 315 Js 18711/14)

Die Richter konnten sich keine ausreichende Sicherheit verschaffen, dass die Staatsanwältin bewusst das Recht gebeugt hatte, wie der Vorsitzende Stephan Worpenberg sagte. Vielmehr habe die promovierte Juristin womöglich arglos gehandelt. Ihr Vorgehen müsse im noch ruhenden Disziplinarverfahren bewertet werden, sagte er.

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag des Strafverteidigers der 45-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe forderte dagegen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Sie hielt in ihrem Schlussplädoyer fünf Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung für erwiesen.

Die Beamtin hatte zu Prozessbeginn Fehler eingeräumt, den Vorwurf der Rechtsbeugung aber bestritten. Sie habe die Vorschriften zur Notveräußerung nicht genau gelesen, sagte sie. Das Gericht sprach von einer Norm, die nicht jeder Jurist kenne. Die 45-Jährige ist bei Kürzung ihrer Bezüge vorläufig des Dienstes enthoben. Rechtsbeugung gilt als Verbrechen und ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bedroht.

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