Kassel:BUND scheitert: Kein Rodungsstopp am Langener Waldsee

Kassel (dpa/lhe) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit seiner Forderung nach einem Rodungsstopp von geschützten Waldflächen am Langener Waldsee bei Frankfurt vorerst gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen Stopp geben werde, sagte ein VGH-Sprecher am Donnerstag. Der BUND hatte Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt eingereicht, diese laut VGH bisher aber nicht begründet. Die Umweltschützer verurteilten die Entscheidung als "Beschluss gegen den Bannwald".

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Kassel (dpa/lhe) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist mit seiner Forderung nach einem Rodungsstopp von geschützten Waldflächen am Langener Waldsee bei Frankfurt vorerst gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen Stopp geben werde, sagte ein VGH-Sprecher am Donnerstag. Der BUND hatte Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt eingereicht, diese laut VGH bisher aber nicht begründet. Die Umweltschützer verurteilten die Entscheidung als „Beschluss gegen den Bannwald“.

Dabei geht es um die Rodung von 8,1 Hektar geschützten Wald am Langener Waldsee. Die Bäume sollen dem Kiesabbau weichen. Der BUND kritisiert dies als Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen, Vögeln und Eidechsen. „Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat eine Entscheidung gegen den Bannwaldschutz gefällt, die für uns überhaupt nicht nachvollziehbar ist“, sagte BUND-Vorstandssprecher Guido Carl. Der Bannwald werde „scheibchenweise ohne ein ordentliches Urteil zum EU-Naturschutzrecht gerodet“.

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