Karlsruhe (dpa) - Eilanträge deutscher Ceta-Gegner beschäftigen seit heute das Bundesverfassungsgericht. Die Kläger wollen verhindern, dass das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada in Teilen vorläufig in Kraft tritt, noch bevor der Bundestag zugestimmt hat. Die Unterzeichnung ist für Ende Oktober in Brüssel geplant. Im Eilverfahren haben die Verfassungsrichter zu entscheiden, ob die Bundesregierung diesem Vorgehen bei einem Ministertreffen Mitte des Monats zustimmen darf. Ein Urteil wird morgen erwartet.
Prozesse:Karlsruher Verhandlung über Ceta-Eilanträge begonnen
Karlsruhe (dpa) - Eilanträge deutscher Ceta-Gegner beschäftigen seit heute das Bundesverfassungsgericht. Die Kläger wollen verhindern, dass das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada in Teilen vorläufig in Kraft tritt, noch bevor der Bundestag zugestimmt hat. Die Unterzeichnung ist für Ende Oktober in Brüssel geplant. Im Eilverfahren haben die Verfassungsrichter zu entscheiden, ob die Bundesregierung diesem Vorgehen bei einem Ministertreffen Mitte des Monats zustimmen darf. Ein Urteil wird morgen erwartet.
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