Karlsruhe:BGH: Amtsblätter dürfen nicht wie Zeitung berichten

Karlsruhe/Crailsheim (dpa) - Amtsblätter dürfen nicht wie eine Zeitung berichten - für die kostenlos verteilten Blätter der Kommunen gibt es klare Grenzen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe (Az. I ZR 112/17). Sie dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommune unterrichten. Eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben der Gemeinde sei jedoch "originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates".

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Karlsruhe/Crailsheim (dpa) - Amtsblätter dürfen nicht wie eine Zeitung berichten - für die kostenlos verteilten Blätter der Kommunen gibt es klare Grenzen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe (Az. I ZR 112/17). Sie dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommune unterrichten. Eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben der Gemeinde sei jedoch „originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates“.

Damit war die Klage des Verlags der „Südwest Presse“ gegen das „Stadtblatt“ in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) auch in letzter Instanz erfolgreich. Eine Revision des Blattes gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde zurückgewiesen. Die kostenlose Verteilung des „Stadtblatts“ verstoße gegen das Gebot der Staatsferne der Presse.

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