Paris (dpa) - Die Chefin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, hat laut einem Pariser Gerichtsurteil in ihrer Zeit als französische Finanzministerin fahrlässig im Amt gehandelt. Der Gerichtshof der Republik sprach sie schuldig, verhängte aber keine Strafe. Der Vorwurf in dem Prozess lautete, Lagarde habe nachlässig gehandelt und damit eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht. Sie hatte beteuert, nach bestem Gewissen gehandelt zu haben. Es gibt keine Vorschrift, nach der Lagarde jetzt zwingend ihr Amt aufgeben müsste. Der Exekutivrat des IWF entscheidet, wie es weitergeht.
Prozesse:IWF-Chefin vor Gericht: Schuldig - aber keine Strafe
Paris (dpa) - Die Chefin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, hat laut einem Pariser Gerichtsurteil in ihrer Zeit als französische Finanzministerin fahrlässig im Amt gehandelt. Der Gerichtshof der Republik sprach sie schuldig, verhängte aber keine Strafe. Der Vorwurf in dem Prozess lautete, Lagarde habe nachlässig gehandelt und damit eine Veruntreuung öffentlicher Gelder ermöglicht. Sie hatte beteuert, nach bestem Gewissen gehandelt zu haben. Es gibt keine Vorschrift, nach der Lagarde jetzt zwingend ihr Amt aufgeben müsste. Der Exekutivrat des IWF entscheidet, wie es weitergeht.
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