Karlsruhe (dpa) - Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder vom PC der Familie aus online illegal Musiktitel getauscht haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung. Im konkreten Fall jedoch wiesen die Richter Revisionen von drei Familien ab, die von Plattenfirmen verklagt worden waren. Sie müssen jetzt Schadenersatz und Abmahnkosten in jeweils vierstelliger Höhe zahlen. Die Beklagten sollen etliche Musiktitel illegal verfügbar gemacht haben.
Prozesse:Illegaler Musiktausch im Internet: BGH gibt Plattenfirmen recht
Karlsruhe (dpa) - Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder vom PC der Familie aus online illegal Musiktitel getauscht haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung. Im konkreten Fall jedoch wiesen die Richter Revisionen von drei Familien ab, die von Plattenfirmen verklagt worden waren. Sie müssen jetzt Schadenersatz und Abmahnkosten in jeweils vierstelliger Höhe zahlen. Die Beklagten sollen etliche Musiktitel illegal verfügbar gemacht haben.
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