Heidelberg:Prozess um perfiden Polizisten-Trick unterbrochen

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Heidelberg (dpa/lsw) - Der Heidelberger Betrugs-Prozess um einen falschen Polizisten zieht sich in die Länge: Er wurde am Donnerstag unterbrochen, weil ein Zeuge nicht erschienen war. Daher ist mit dem Urteil gegen den 30-jährigen Angeklagten erst bei dem nächsten Verhandlungstermin (Az. 1 KLs 430 Js 5973/18) am 3. Dezember zu rechnen. Die Große Strafkammer wartete vergeblich auf einen Zeugen der Verteidigung, der den Angeklagten in der Tatnacht in einer Spielhalle im nordrhein-westfälischen Hagen gesehen haben soll. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und gibt an, zur Tatzeit in Hagen gewesen zu sein.

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Heidelberg (dpa/lsw) - Der Heidelberger Betrugs-Prozess um einen falschen Polizisten zieht sich in die Länge: Er wurde am Donnerstag unterbrochen, weil ein Zeuge nicht erschienen war. Daher ist mit dem Urteil gegen den 30-jährigen Angeklagten erst bei dem nächsten Verhandlungstermin (Az. 1 KLs 430 Js 5973/18) am 3. Dezember zu rechnen. Die Große Strafkammer wartete vergeblich auf einen Zeugen der Verteidigung, der den Angeklagten in der Tatnacht in einer Spielhalle im nordrhein-westfälischen Hagen gesehen haben soll. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und gibt an, zur Tatzeit in Hagen gewesen zu sein.

Im vergangenen Februar soll der Mann laut Anklage in Sinsheim als falscher Polizist eine 64-Jährige um all ihre Wertsachen gebracht haben. Schaden: rund 300 000 Euro. Er soll die Beute abgeholt haben, nachdem zwei vermeintliche Polizisten die Sinsheimerin über Stunden am Telefon mit Hinweisen auf Einbrecher in der Nachbarschaft und im eigenen Garten mürbe gemacht haben. Aus Angst, ihre Wertsachen zu verlieren, stopfte sie den Inhalt ihres Safes in eine Plastiktüte, die ihr der Angeklagte dann abgenommen haben soll. Sie hatte vor Gericht angegeben, den Mann als den Abholer zu erkennen.

Der Gericht lehnte den Antrag der Verteidigung auf einen Stimmvergleich ab. Demnach hätte das Opfer die Stimme des Angeklagten aus mehreren vorgespielten Sprachproben heraushören sollen. Der Angeklagte habe sich während der Anwesenheit des Opfers extra nicht geäußert, um einen solchen Abgleich zu ermöglichen, erläuterte der Verteidiger des 30-Jährigen, Gerd Salzmann. Die geschädigte 64-Jährige hatte zum Prozessauftakt erwähnt, sie könne sich an die Stimme des Mannes erinnern.

Das Gericht versprach sich von dem Abgleich der Stimme keinen Erkenntnisgewinn. Der Vorsitzende Richter Christian Mühlhoff verwies darauf, das sich der Klang einer Stimme situationsbedingt oder durch Krankheit oder Stimmungslage verändere oder auch bewusst verstellt werden könne.

Überdies verlas das Gericht eine Liste jahrelanger Gesetzesverstöße des Angeklagten, darunter Krankenkassenbetrug, Drogendelikte und Bedrohung. Der Mann sitzt derzeit in Haft, weil er in einem anderen Fall als falscher Polizist bei einer Abholung der Beute auf frischer Tat ertappt worden war.

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