Hannover:Noch kein Urteil im Prozess um Tod von Mädchen in Schwimmbad

Hannover (dpa/lni) - Im Prozess um den Tod einer Zweijährigen im Freibad Arnum hat das Amtsgericht Hannover einen weiteren Verhandlungstag angesetzt. Das Urteil werde voraussichtlich am 31. Mai gesprochen, sagte ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung am Mittwoch. Der Geschäftsführer des südlich von Hannover gelegenen Schwimmbades muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das kleine Mädchen war im Juli 2016 in einen etwa vier Meter tiefen, nicht ganz abgedeckten Schacht auf einer Liegewiese gestürzt und wurde erst nach zweistündiger Suche gefunden. Es starb wenig später in einer Klinik. Dem Geschäftsführer des Schwimmbades wird vorgeworfen, die Gefahrenquelle nicht ausreichend gesichert zu haben.

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Hannover (dpa/lni) - Im Prozess um den Tod einer Zweijährigen im Freibad Arnum hat das Amtsgericht Hannover einen weiteren Verhandlungstag angesetzt. Das Urteil werde voraussichtlich am 31. Mai gesprochen, sagte ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung am Mittwoch. Der Geschäftsführer des südlich von Hannover gelegenen Schwimmbades muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das kleine Mädchen war im Juli 2016 in einen etwa vier Meter tiefen, nicht ganz abgedeckten Schacht auf einer Liegewiese gestürzt und wurde erst nach zweistündiger Suche gefunden. Es starb wenig später in einer Klinik. Dem Geschäftsführer des Schwimmbades wird vorgeworfen, die Gefahrenquelle nicht ausreichend gesichert zu haben.

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