Hannover:Möglicherweise Urteil im Prozess um Tod im Freibad

Hannover (dpa/lni) - Im Prozess um den Unfalltod einer Zweijährigen im Freibad Arnum bei Hannover werden am Donnerstag die Plädoyers und eventuell auch schon das Urteil erwartet. Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist der Geschäftsführer des Schwimmbades. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen rund vier Meter tiefen Schacht auf einer Liegewiese nicht ausreichend gesichert zu haben. Laut Anklage soll die Abdeckplatte an dem Unglückstag im Juli 2016 nur quer über dem Schacht gelegen haben. Deshalb sei ein mindestens 14,5 Zentimeter breiter Spalt entstanden, durch den das kleine Mädchen in die Tiefe fiel. Es starb wenig später in einer Klinik. Das Kind war erst nach rund zweistündiger Suche gefunden worden.

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Hannover (dpa/lni) - Im Prozess um den Unfalltod einer Zweijährigen im Freibad Arnum bei Hannover werden am Donnerstag die Plädoyers und eventuell auch schon das Urteil erwartet. Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt ist der Geschäftsführer des Schwimmbades. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen rund vier Meter tiefen Schacht auf einer Liegewiese nicht ausreichend gesichert zu haben. Laut Anklage soll die Abdeckplatte an dem Unglückstag im Juli 2016 nur quer über dem Schacht gelegen haben. Deshalb sei ein mindestens 14,5 Zentimeter breiter Spalt entstanden, durch den das kleine Mädchen in die Tiefe fiel. Es starb wenig später in einer Klinik. Das Kind war erst nach rund zweistündiger Suche gefunden worden.

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