Hanau:Urteil nach tödlicher Automatensprengung rechtskräftig

Hanau (dpa/lhe) - Dreieinhalb Jahre nach der Sprengung eines Fahrkartenautomaten mit tödlichen Folgen ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies bereits Ende März eine erneute Revision eines der Angeklagten zurück, wie ein Sprecher des Landgerichts Hanau am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Die beiden Angeklagten waren unter anderem wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren und acht Monaten beziehungsweise vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

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Hanau (dpa/lhe) - Dreieinhalb Jahre nach der Sprengung eines Fahrkartenautomaten mit tödlichen Folgen ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies bereits Ende März eine erneute Revision eines der Angeklagten zurück, wie ein Sprecher des Landgerichts Hanau am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Die beiden Angeklagten waren unter anderem wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren und acht Monaten beziehungsweise vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

In dem Prozess ging es um eine Explosion am 17. September 2013 in Wittighausen-Gaubüttelbrunn (Baden-Württemberg). Die beiden Verurteilten hatten einen Fahrkartenautomaten in die Luft gejagt, ein Komplize wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Statt dem Verletzten ärztliche Hilfe zukommen zu lassen, waren sie mit ihm fast zwei Stunden durch die Gegend gefahren. Nachdem der Komplize aus dem bayerischen Zeitlofs gestorben war, legten sie die Leiche auf dem Bahnhofsvorplatz von Bad Soden-Salmünster (Main-Kinzig-Kreis) ab, 120 Kilometer vom Tatort entfernt. Erst dann riefen sie die Polizei.

Der BGH hatte zwischenzeitlich eine neue Verhandlung angeordnet, weil die Verurteilung im ersten Prozess im Juli 2014 nicht ausreichend begründet worden sei. Daraufhin verringerte sich für die beiden Männer das Strafmaß geringfügig.

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