Hamm:Pflanzenschutzmittel auf Bio-Acker: Vergleich abgelehnt

Hamm (dpa/lnw) - Im Gerichtsstreit um Pflanzenschutzmittel auf dem Acker eines Bio-Landwirts haben die beklagten Nachbarn einen Vergleich des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm abgelehnt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Das OLG hatte Ende November vorgeschlagen, dass die konventionell arbeitenden Nachbarbetriebe 45 Prozent der genannten Schäden und 2500 Euro für Analysekosten übernehmen. Der Bio-Bauer aus dem Kreis Paderborn hatte 10 000, 21 500 und 40 000 Euro Schadenersatz von seinen drei Nachbarn gefordert, weil er davon ausgeht, dass deren Pflanzenschutzmittel auf seine Bio-Flächen gelangt war. Seine Erzeugnisse hätten damit deutlich an Wert verloren.

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Hamm (dpa/lnw) - Im Gerichtsstreit um Pflanzenschutzmittel auf dem Acker eines Bio-Landwirts haben die beklagten Nachbarn einen Vergleich des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm abgelehnt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Das OLG hatte Ende November vorgeschlagen, dass die konventionell arbeitenden Nachbarbetriebe 45 Prozent der genannten Schäden und 2500 Euro für Analysekosten übernehmen. Der Bio-Bauer aus dem Kreis Paderborn hatte 10 000, 21 500 und 40 000 Euro Schadenersatz von seinen drei Nachbarn gefordert, weil er davon ausgeht, dass deren Pflanzenschutzmittel auf seine Bio-Flächen gelangt war. Seine Erzeugnisse hätten damit deutlich an Wert verloren.

Jetzt setzt das Gericht die Beweisaufnahme fort. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Ein zusätzlicher Gutachter soll nun klären, ob die Pflanzenschutzreste (Pendimethalin) von den Nachbarn stammen können. Ob auch Wind, Thermik oder Ausgasungen von weiter entfernten Ackerflächen der Grund sein könnten, soll jetzt der Experte klären.

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