Prozesse:Urteil nach Angriff auf Mahnwache für Israel

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Eine Mahnwache für Israel und gegen Antisemitismus findet unter Polizeischutz statt, nachdem am 18. September 2021 bei einer ähnlichen Veranstaltung ein Teilnehmer durch einen antisemitischen Angriff verletzt wurde. (Foto: Markus Scholz/dpa)

Am 18. September 2021 greifen zwei Jugendliche eine Mahnwache für Israel an. Dabei wird ein Teilnehmer schwer verletzt. Jetzt fiel ein weiteres Urteil gegen einen 19-jährigen Täter.

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Hamburg (dpa) - Gut zweieinhalb Jahre nach einem Angriff auf eine Mahnwache für Israel hat eine Zivilkammer des Landgerichts Hamburg den jetzt 19-jährigen Täter aus Berlin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 100.000 Euro verurteilt. „Das Urteil vom 4. April ist nicht rechtskräftig. Der Beklagte kann Berufung einlegen, über die das Hanseatische Oberlandesgericht zu entscheiden hätte“, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. 

Der damals 17-Jährige hatte einem Versammlungsteilnehmer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn erheblich verletzt. Der Jugendliche war im Mai 2023 von einer Strafkammer des Landgerichts wegen schwerer Körperverletzung und Beleidigung bereits zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt worden.

„Ich freue mich, dass dieses Verfahren nun endlich abgeschlossen ist“, sagte das 62-jährige Opfer der „Hamburger Morgenpost“ (Mopo), auch wenn er nicht erwarte, dass er aktuell das Schmerzensgeld von dem Täter erhalten werde. Der 62-Jährige könne auf dem rechten Auge nichts mehr sehen, nur hell und dunkel unterscheiden. Sein Nasenbein, sein Jochbein und der Knochen unter einem Auge seien gebrochen gewesen.

Der Angriff hatte sich am 18. September 2021 in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofs ereignet. An dem Angriff war ein jüngerer Bruder des Angeklagten beteiligt. Die beiden Jugendlichen aus Berlin waren wenige Tage nach der Tat anhand von Videoaufzeichnungen von der Polizei identifiziert worden. 

Der damals 15 Jahre alte Bruder bekam die Auflage, die Tat in Gesprächen mit der Jugendgerichtshilfe aufzuarbeiten und gemeinnützige Arbeit zu leisten. Der heute 19-Jährige musste ein Anti-Gewalt- und Kompetenztraining bei einer Beratungsstelle für Extremismusprävention machen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit als symbolische Schadenswiedergutmachung erbringen. 

© dpa-infocom, dpa:240405-99-571539/3

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