Prozesse - Hamburg:Terror-Prozess: Angeklagte bestreitet Unterstützung des IS

Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der Terrormiliz IS vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat die Angeklagte die gegen sie erhobenen Vorwürfe bestritten. Zum Auftakt der Verhandlung am Montag räumte die aus Bremen stammende 41-Jährige zwar ein, mit der Frau eines 2015 aus Deutschland in das Gebiet des selbst ernannten Islamischen Staates nach Syrien ausgereisten Ehepaares in Kontakt gestanden zu haben. Auch habe sie dieser 2016 eine unter falscher Identität eingerichtete Handy-Nummer und Accounts bei Whats App und Facebook zu Verfügung gestellt. Sie habe aber nicht gewusst, dass diese Frau ein aktives IS-Mitglied war, sondern in ihr lediglich eine Haus- und Ehefrau gesehen, sagte die 41-Jährige.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Im Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der Terrormiliz IS vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht hat die Angeklagte die gegen sie erhobenen Vorwürfe bestritten. Zum Auftakt der Verhandlung am Montag räumte die aus Bremen stammende 41-Jährige zwar ein, mit der Frau eines 2015 aus Deutschland in das Gebiet des selbst ernannten Islamischen Staates nach Syrien ausgereisten Ehepaares in Kontakt gestanden zu haben. Auch habe sie dieser 2016 eine unter falscher Identität eingerichtete Handy-Nummer und Accounts bei Whats App und Facebook zu Verfügung gestellt. Sie habe aber nicht gewusst, dass diese Frau ein aktives IS-Mitglied war, sondern in ihr lediglich eine Haus- und Ehefrau gesehen, sagte die 41-Jährige.

Den Vorwurf der Bundesanwaltschaft, dass sie in Pläne für einen großen Anschlag in Deutschland eingebunden gewesen sei und sich in diesem Zusammenhang auch dazu bereiterklärt habe, einen aus Syrien einreisenden IS-Kämpfer bei sich in Hamburg unterzubringen und zu heiraten, wies sie ebenfalls zurück. Vielmehr habe sie zum damaligen Zeitpunkt selbst ins IS-Gebiet ausreisen wollen, weil sie sich als offen bekennende Muslima in Deutschland nicht mehr wohl gefühlt habe. Die Kontakte zu der anderen Frau hätten nur diesem Zweck gedient.

Sie habe in den IS-Gebieten ein Leben nach islamischen Regeln und frei von Anfeindungen führen wollen, sagte die Angeklagte in einer selbst verlesenen Erklärung. Aus Angst vor einer Ausreisesperre der deutschen Behörden habe sie das Handy unter falschem Namen angemeldet. "Die ganze Zeit ging es nur um meine Ausreise", beteuerte die 41-Jährige, die mit einem Hidschab - ein Hals, Haare und Schultern bedeckendes Kopftuch - vor Gericht erschienen war.

"Erst als ich 2017 von der Polizei Besuch bekam" und sie gemerkt habe, dass sie ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten war, habe sie ihre Ausreisepläne aufgegeben und sich für den Verbleib in Deutschland entschieden. "Was dann auch dazu führte, dass ich meine Ausbildung als Fahrlehrerin begann." Dafür war sie von Bremen nach Hamburg gezogen.

Dass es sich bei dem IS um eine Gräueltaten verübende Terrororganisation handelt, sei ihr damals nicht bewusst gewesen. In entsprechenden Islamisten-Foren sei sie "einer perfiden Meinungsmache aufgesessen". "Ich schäme mich dafür", sagte sie. Heute verurteile sie die Taten des IS, die mit ihrer Vorstellung vom Islam nicht in Einklang zu bringen seien.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der 41-Jährigen bewusst war, dass es sich bei dem Ehepaar um IS-Mitglieder handele. Mit der Bereitstellung der Handy-Nummer und der Accounts in den sozialen Medien habe sie deren Kommunikation ermöglicht. Aus der Überwachung der Telekommunikation gehe hervor, dass sie von dem geplanten Anschlag auf eine nicht näher ermittelte Großveranstaltung in Deutschland gewusst habe. Angaben der Ehefrau gegenüber einer Verbindungsfrau des Bundesnachrichtendienstes belegten zudem, dass sich die Angeklagte bereiterklärt habe, bei der Einschleusung eines Attentäters zu helfen, indem sie diesem durch Heirat eine Legende verschaffe.

Die Frau war im Dezember vergangenen Jahres in Hamburg festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in vier Fällen vor. Für den Prozess vor dem 8. Strafsenat sind zunächst bis Ende Oktober 16 Verhandlungstage anberaumt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: