Prozesse - Hamburg:Messerangriff auf Seniorin: Lebenslange Haft rechtskräftig

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Eine goldfarbene Justitia-Figur steht vor Aktenbergen, die sich auf einem Tisch stapeln. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Die vom Landgericht Hamburg verhängte lebenslange Freiheitsstrafe gegen eine 42-jährige Frau wegen versuchten Mordes an einer 93-Jährigen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die gegen das Urteil vom 24. Juni eingelegte Revision der Angeklagten als unbegründet zurückgewiesen, teilte Hamburgs Gerichtssprecher Kai Wantzen am Mittwoch mit. Die heute 42 Jahre alte Deutsche hatte die Seniorin am 10. März 2018 in ihrer Wohnung im Stadtteil Poppenbüttel überfallen und ihr 32 Stich- und Schnittverletzungen zugefügt.

Sie war deshalb wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, versuchtem Raub mit Todesfolge und mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Computerbetruges zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin sagte damals, eine Strafmilderung komme trotz der psychischen Probleme der Angeklagten, ihres weitgehenden Geständnisses und ihrer persönlichen Notsituation nicht in Betracht. "Wir hatten es mit einer grausamen Tat zu tun." Dass die alte Frau überlebt habe, grenze an ein Wunder.

Die ehemalige Altenpflegeschülerin war in der Sache bereits im März zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Doch dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben, so dass noch einmal neu verhandelt werden musste.

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