Hamburg:Lange Haftstrafe für Angeklagte im IS-Terrorprozess

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Im Hamburger Prozess gegen eine Unterstützerin der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) ist die Angeklagte am Montag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und...

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Hamburg (dpa/lno) – Im Hamburger Prozess gegen eine Unterstützerin der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) ist die Angeklagte am Montag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass die gebürtige Bremerin sich der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in vier Fällen schuldig gemacht hat. Bei der Angeklagten handele es entgegen ihrer eigenen Aussage „nicht um eine gutgläubige und naive“, sondern um eine „berechnende, hoch konspirative und manipulative“ Person – davon ist das Gericht überzeugt.

Laut Urteilsbegründung habe die 41-Jährige bereits 2015 „zum Teil brutalste Hinrichtungsvideos“ der Terrormiliz im Internet angesehen und sei Mitglied in Facebook-Gruppen gewesen, in denen „zur Tötung von Ungläubigen“ aufgerufen worden sei. Zudem habe sie die Absicht gehegt, gemeinsam mit ihren drei minderjährigen Söhnen in ein vom IS besetztes Gebiet nach Syrien auszureisen. In konkrete Anschlagspläne „gegen eine musikalische Großveranstaltung im Hildesheimer Raum“ sei die Angeklagte „spätestens seit Herbst 2016“ konkret eingebunden gewesen und habe sich außerdem dazu bereiterklärt, einem potenziellen Attentäter Unterschlupf zu gewähren.

Dazu habe sie ferner ein „altes, nicht GPS-fähiges Handy unter falscher Identität“ beschafft und Accounts in sozialen Netzwerken bereitgestellt. Nachdem die Ausreise von IS-Kämpfern aus Syrien für die Umsetzung der Anschlagspläne scheiterte, habe sie sich zunächst auf ihre eigene Ausreise konzentriert, bevor sie 2017 ins Visier der Sicherheitsbehörden geriet.

Zugunsten der Angeklagten wertete das Hanseatische Oberlandesgericht unter anderem, dass die Angeklagte die Vorwürfe gegen sie zum Teil eingeräumt habe und die Anschlagspläne nicht realisiert worden seien. Als strafschärfend sah das Gericht ihre „hohe kriminelle Energie“ sowie ihren Willen den „Terror nach Deutschland“ zu holen.

Der Darstellung der Angeklagten, sie habe geglaubt, im IS-Gebiet ein „friedliches Leben in einer gerechten Gesellschaft“ führen zu können und lediglich einer „perfiden Meinungsmache“ aufgesessen zu sein, sah das Gericht im Prozess als widerlegt. Es habe keine Abkehr von ihrer „radikal-islamistischer Einstellung“ gegeben, so die Vorsitzende Richterin. Gegensätzliche Aussagen der Angeklagten seien lediglich „inhaltsleere Floskeln“, hieß es in der Urteilsverkündung weiter. Mit seinem Strafmaß ging das Gericht über die Forderung der Bundesanwaltschaft hinaus, die fünfeinhalb Jahre Haft verlangt hatte. Die Verteidigung hingegen hatte auf Freispruch – und im Falle einer Verurteilung auf eine Bewährungsstrafe – plädiert.

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