Hamburg:Böller-Fans scheitern auch vor OVG: Feuerwerksverbot bleibt

Zwei Böller-Fans, die gegen das Feuerwerksverbot in Hamburg vor Gericht gezogen waren, sind auch vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das...

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Hamburg (dpa/lno) - Zwei Böller-Fans, die gegen das Feuerwerksverbot in Hamburg vor Gericht gezogen waren, sind auch vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht lehnte seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom Montag ab, wie ein Sprecher am Mittwoch in Hamburg sagte. Damit bleibt das Verbot von Feuerwerk im privaten wie im öffentlichen Raum in der Hansestadt bestehen.

Das Verbot sei geeignet, um das legitime Ziel der Verringerung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Es reiche aus, dass das Feuerwerksverbot den mit dieser Regelung verfolgten Zweck der Reduzierung menschlicher Kontakte und damit der Verminderung von Infektionen fördere, hieß es zur Begründung. Das Oberverwaltungsgericht hält es zudem für nachvollziehbar und angemessen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester auch auf privatem Grund und Boden verbietet, zumal auch für andere grundrechtlich geschützte Bereiche insbesondere aus dem Bereich der Freizeitgestaltung erhebliche Beschränkungen bestünden. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte am Montag den Eilantrag der Böller-Fans abgewiesen, weil das zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassene Verbot vorrangig der Reduzierung menschlicher Kontakte diene und auch geeignet sei, Ansammlungen von Personen zu verhindern. Das gelte auch für den privaten Raum.

Nach der Coronavirus-Eindämmungsverordnung vom 23. Dezember sind der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt. Das gilt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum. Ausgenommen vom Verbot sind nur Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen bis 30 Zentimeter, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk.

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