Güstrow:Zerstörung des Güstrower Borwinbrunnens: Prozess terminiert

Güstrow (dpa/mv) - Die Zerstörung des Güstrower Borwinbrunnens durch Feuerwerk in der Silvesternacht 2017/18 findet ein gerichtliches Nachspiel. Am 27. Februar muss sich ein 31-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Güstrow verantworten. Neben dieser Straftat werde ihm unerlaubter Besitz weiterer verbotener pyrotechnischer Gegenstände und von Rauschgift vorgeworfen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Güstrow (dpa/mv) - Die Zerstörung des Güstrower Borwinbrunnens durch Feuerwerk in der Silvesternacht 2017/18 findet ein gerichtliches Nachspiel. Am 27. Februar muss sich ein 31-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Güstrow verantworten. Neben dieser Straftat werde ihm unerlaubter Besitz weiterer verbotener pyrotechnischer Gegenstände und von Rauschgift vorgeworfen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Drogen seien bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden. Der Mann hatte früheren Angaben zufolge die Feuerwerkskörper in der Wasserschale des Brunnens gezündet und sie so abgesprengt. Die Polizei war schnell durch Handyvideos auf ihn aufmerksam geworden. Er hatte die Tat daraufhin gestanden.

Wie Maik Titze, Leiter des Gebäudemanagements der Stadt, jüngst gesagt hatte, hat die Reparatur des Wahrzeichens noch nicht begonnen. Es habe Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Restaurator gegeben. Derzeit laufe ein Fördermittelantrag beim Land. Er rechnete mit Kosten von rund 110 000 Euro. Durch Spenden seien bis Mitte Dezember knapp 16 700 Euro zusammengekommen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: