Guben:Beinahe-Apfelkönig scheitert mit Kontopfändung

Guben (dpa/bb) - Der Beinahe-Apfelkönig von Guben ist mit einem Antrag auf eine Kontopfändung beim beklagten Tourismusverein vor dem Amtsgericht gescheitert. Der Antrag, offensichtlich zur Absicherung eines angeblichen Schadenersatzanspruchs in Höhe von 20 000 Euro, sei am Freitag per Beschluss abgelehnt worden, teilte das Amtsgericht mit. Am Dienstag hatte das Gericht in einer mündlichen Verhandlung den Fall analysiert. Der 42 Jahre alte Kläger erklärte dabei, die Wahl der Apfelkönigin sei manipuliert gewesen, deshalb sei er nicht zum Zuge gekommen. Das Gericht hatte angekündigt, in dem Streitfall am 7. September eine Entscheidung zu verkünden.

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Guben (dpa/bb) - Der Beinahe-Apfelkönig von Guben ist mit einem Antrag auf eine Kontopfändung beim beklagten Tourismusverein vor dem Amtsgericht gescheitert. Der Antrag, offensichtlich zur Absicherung eines angeblichen Schadenersatzanspruchs in Höhe von 20 000 Euro, sei am Freitag per Beschluss abgelehnt worden, teilte das Amtsgericht mit. Am Dienstag hatte das Gericht in einer mündlichen Verhandlung den Fall analysiert. Der 42 Jahre alte Kläger erklärte dabei, die Wahl der Apfelkönigin sei manipuliert gewesen, deshalb sei er nicht zum Zuge gekommen. Das Gericht hatte angekündigt, in dem Streitfall am 7. September eine Entscheidung zu verkünden.

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