Gießen:Amt muss verhaltensauffälligem Schüler Privatschule zahlen

Gießen (dpa/lhe) - Das Jugendamt der Stadt Gießen muss einem misshandelten und verhaltensauffälligen Jungen den Besuch einer Privatschule zahlen. Das Kind habe darauf einen Anspruch, weil es von allen angefragten staatlichen Schulen abgelehnt worden sei, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mit. Zudem müsse ihm eine Schulbegleitung zur Unterstützung an die Seite gestellt werden. Das sei nach der Aktenlage "die einzig richtige Lösung" für den Schüler.

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Gießen (dpa/lhe) - Das Jugendamt der Stadt Gießen muss einem misshandelten und verhaltensauffälligen Jungen den Besuch einer Privatschule zahlen. Das Kind habe darauf einen Anspruch, weil es von allen angefragten staatlichen Schulen abgelehnt worden sei, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mit. Zudem müsse ihm eine Schulbegleitung zur Unterstützung an die Seite gestellt werden. Das sei nach der Aktenlage „die einzig richtige Lösung“ für den Schüler.

Um den Bildungsweg des von seinem Vater misshandelten Jungen und die Zahlung des Schulgeldes hatte es ein monatelanges „Hin und Her“ gegeben, wie das Gericht weiter mitteilte. Das Kind gilt demnach zwar als „schwer beschulbar“, kann aber eine Regelschule besuchen.

Die Richter verpflichteten das Jugendamt mit dem bereits am 19. November ergangenen Urteil zur Übernahme des Schulgeldes. Es habe „keine sachlich tragenden Argumente“ für die Ablehnung vorgebracht. Wie viel der Besuch der Privatschule kostet, konnte eine Gerichtssprecherin nicht sagen. Zudem betonte sie, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 7 K 1468/18.GI).

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