Prozesse:Gericht: Kranker Junge kommt nicht auf Warteliste für Spenderherz

Gießen (dpa) - Die Uniklinik Gießen muss einen herzkranken Jungen mit schwerem Hirnschaden nicht auf die Warteliste für ein Spenderorgan setzen. Das hat das Landgericht Gießen entschieden. Es stützte damit das Vorgehen der behandelnden Ärzte, die den Zweijährigen wegen des schweren Hirnschadens für nicht transplantierfähig halten. Diese Einschätzung sei nicht zu beanstanden, heißt es vom Gericht. Die Eltern hatten mit einer einstweiligen Verfügung erreichen wollen, dass ihr Sohn auf die Liste für ein Spenderherz kommt.

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Gießen (dpa) - Die Uniklinik Gießen muss einen herzkranken Jungen mit schwerem Hirnschaden nicht auf die Warteliste für ein Spenderorgan setzen. Das hat das Landgericht Gießen entschieden. Es stützte damit das Vorgehen der behandelnden Ärzte, die den Zweijährigen wegen des schweren Hirnschadens für nicht transplantierfähig halten. Diese Einschätzung sei nicht zu beanstanden, heißt es vom Gericht. Die Eltern hatten mit einer einstweiligen Verfügung erreichen wollen, dass ihr Sohn auf die Liste für ein Spenderherz kommt.

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