Fürstenfeldbruck:Essen aus dem Müllcontainer geholt: Studentinnen verwarnt

Fürstenfeldbruck (dpa/lby) - Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat zwei Studentinnen wegen sogenannten Containerns verwarnt. Der Richter sprach die beiden am Mittwoch wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von weggeworfenen Lebensmitteln aus einem Supermarkt-Container schuldig, wie das Gericht mitteilte. Als Bewährungsauflage sollen beide acht Stunden bei der örtlichen Tafel helfen, wo sie nach eigenen Angaben freiwillig schon einige Stunden gearbeitet hatten. Eine Geldstrafe bleibt ihnen erspart, wenn sie binnen der zweijährigen Bewährungszeit straffrei bleiben. Andernfalls behielt sich das Gericht vor, eine Strafe von 15 Euro zu 15 Tagessätzen - 225 Euro - zu verhängen.

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Fürstenfeldbruck (dpa/lby) - Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat zwei Studentinnen wegen sogenannten Containerns verwarnt. Der Richter sprach die beiden am Mittwoch wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von weggeworfenen Lebensmitteln aus einem Supermarkt-Container schuldig, wie das Gericht mitteilte. Als Bewährungsauflage sollen beide acht Stunden bei der örtlichen Tafel helfen, wo sie nach eigenen Angaben freiwillig schon einige Stunden gearbeitet hatten. Eine Geldstrafe bleibt ihnen erspart, wenn sie binnen der zweijährigen Bewährungszeit straffrei bleiben. Andernfalls behielt sich das Gericht vor, eine Strafe von 15 Euro zu 15 Tagessätzen - 225 Euro - zu verhängen.

Die jungen Frauen hatten laut Anklage im vergangenen Juni nachts aus dem Müllcontainer eines Lebensmittelmarktes in Olching weggeworfene Waren geholt und mitgenommen. Polizeibeamte stellten sie und fanden Salatköpfe und Gemüse in ihren Rucksäcken. Wie die Sachen dort hinein geraten waren, dazu schwiegen sie vor Gericht.

Früher hatten die Studentinnen angegeben, sie wollten grundsätzlich auf Lebensmittelverschwendung aufmerksam machen. Strafbefehle über jeweils 1200 Euro hatten sie zuvor ebenso wenig akzeptiert wie eine Einstellung des Verfahrens gegen acht Stunden gemeinnützige Arbeit bei der Tafel Fürstenfeldbruck. Sie wollten einen Freispruch erreichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die beiden Rechtsmittel einlegen, war zunächst offen.

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