Frankfurt am Main:Vergleich im Opel-Zoo-Prozess scheitert

Kronberg/Frankfurt (dpa/lhe) - In dem Schmerzensgeld-Prozess um den Einsturz einer Terrasse im Kronberger Opel-Zoo ist kein Vergleich zustande gekommen. "Es haben nicht alle Parteien zugestimmt", sagte eine Sprecherin des Frankfurter Landgerichts am Mittwoch. Details wollte sie im Hinblick auf das laufende Verfahren nicht nennen. Wie das Verfahren nun fortgeführt werde, sei noch ungewiss.

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Kronberg/Frankfurt (dpa/lhe) - In dem Schmerzensgeld-Prozess um den Einsturz einer Terrasse im Kronberger Opel-Zoo ist kein Vergleich zustande gekommen. Es haben nicht alle Parteien zugestimmt, sagte eine Sprecherin des Frankfurter Landgerichts am Mittwoch. Details wollte sie im Hinblick auf das laufende Verfahren nicht nennen. Wie das Verfahren nun fortgeführt werde, sei noch ungewiss.

Das Landgericht hatte im Herbst einen Vergleichsvorschlag gemacht, wonach der Zoo 4000 Euro an das Ehepaar bezahlen sollte, das bei dem Einsturz der Holz-Terrasse im Sommer 2015 verletzt worden war. Der Zoo hatte zuvor in der Gerichtsverhandlung jegliche Schuld an dem Unglück auf seinem Gelände von sich gewiesen. Ursache sei ein versteckter Baumangel gewesen, der von außen nicht erkennbar gewesen sei, hieß es. Die Schuld liege bei dem Bauleiter und der für den Holzbau zuständigen Fachfirma. Sieben Menschen waren bei dem Einsturz der Restaurant-Terrasse verletzt worden.

Gegen den für den Bau verantwortlichen Mann ist wegen Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt worden. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 9000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.

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