Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Mitgliedschaft von Frauen in dem bisherigen Herren-Klub der „Frankfurter Gesellschaft für Handel, Industrie und Wirtschaft“ ist grundsätzlich zulässig. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erklärte eine entsprechende Satzungsänderung in einem am Freitag ergangenen Urteil für wirksam und wies die Klage eines Mitglieds zurück. Laut Entscheidung ist der in offener Abstimmung entstandene Mitgliederbeschluss aus dem Jahr 2015 formal nicht zu beanstanden. Der Kläger hatte vor Gericht unter anderem argumentiert, die Mitglieder hätten geheim über die Satzungsänderung abstimmen müssen.
Frankfurt am Main:OLG: Mitgliedschaft von Frauen in Herren-Klub zulässig
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Mitgliedschaft von Frauen in dem bisherigen Herren-Klub der "Frankfurter Gesellschaft für Handel, Industrie und Wirtschaft" ist grundsätzlich zulässig. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erklärte eine entsprechende Satzungsänderung in einem am Freitag ergangenen Urteil für wirksam und wies die Klage eines Mitglieds zurück. Laut Entscheidung ist der in offener Abstimmung entstandene Mitgliederbeschluss aus dem Jahr 2015 formal nicht zu beanstanden. Der Kläger hatte vor Gericht unter anderem argumentiert, die Mitglieder hätten geheim über die Satzungsänderung abstimmen müssen.
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