Frankfurt am Main:Klage gegen Aufnahme von Frauen in Gesellschaftsverein

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weibliche Mitglieder unerwünscht: Gegen die Aufnahme von Frauen in die "Frankfurter Gesellschaft für Handel, Industrie und Wissenschaft" klagt eines der rund 600 Mitglieder vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Der Verein hatte im November 2015 durch Mitgliederbeschluss die Satzung geändert. Die Gesellschaft war ein reiner Herren-Klub gewesen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weibliche Mitglieder unerwünscht: Gegen die Aufnahme von Frauen in die „Frankfurter Gesellschaft für Handel, Industrie und Wissenschaft“ klagt eines der rund 600 Mitglieder vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Der Verein hatte im November 2015 durch Mitgliederbeschluss die Satzung geändert. Die Gesellschaft war ein reiner Herren-Klub gewesen.

Nach Ansicht des Klägers war die Abstimmung per Handzeichen unrechtmäßig. Es hätten chaotische Zustände geherrscht, hieß es am Donnerstag vor dem OLG. Teilweise hätten Mitglieder beide Hände gehoben oder seien aus dem Saal gelaufen. Die Abstimmung sei wichtig gewesen und hätte geheim erfolgen müssen, sagte der Anwalt.

Der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Andreas von Schoeler meinte im Zeugenstand, dass bei der von ihm als Wahlleiter organisierten Abstimmung alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Zuvor hätten die Mitglieder für eine offene Abstimmung votiert. Offenbar entschied sich eine Mehrheit von rund 80 Prozent für die Aufnahme von Frauen.

Wäre geheim abgestimmt worden, hätte manch einer „gegen die Zerstörung des Herren-Klubs“ votiert, der sich möglicherweise nicht öffentlich habe „outen“ wollen, meinte der Kläger-Anwalt. Während der Vorsitzende die Auffassung vertrat, die 1919 gegründete Gesellschaft dürfe „nicht in Traditionen erstarren“, wandte sich der Kläger vor Gericht noch einmal gegen die „Zerstörung des Herren-Klubs“. Darüber hinaus betonte er: „Ich bin kein Frauenhasser“.

Nach Angaben des Vereins sind seit der Satzungsänderung 15 Frauen eingetreten. Das Gericht will am 5. Juli eine Entscheidung bekanntgeben. In erster Instanz hatte das Landgericht Frankfurt bereits zugunsten des Vereins geurteilt und die Klage abgewiesen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: