Frankfurt am Main:Gericht: „Sarotti-Häuschen“ muss weichen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das "Sarotti-Häuschen", ein wenige Quadratmeter großer hölzerner Pavillon auf dem Gelände der ehemaligen Frankfurter Rennbahn, muss geräumt und abgebaut werden. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag ergangenen Urteil entschieden. Der Klage der Stadt Frankfurt gegen die Eigentümerin des Gebäudes wurde stattgegeben.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das „Sarotti-Häuschen“, ein wenige Quadratmeter großer hölzerner Pavillon auf dem Gelände der ehemaligen Frankfurter Rennbahn, muss geräumt und abgebaut werden. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag ergangenen Urteil entschieden. Der Klage der Stadt Frankfurt gegen die Eigentümerin des Gebäudes wurde stattgegeben.

Nach Auffassung der Zivilkammer hat die beklagte Eigentümerin des Holzhäuschens nach dem wirksamen Ende des Mietverhältnisses zwischen der Betreibergesellschaft der Rennbahn und der Kommune kein Besitzrecht mehr an der Grund- und Bodenfläche inmitten des Rennbahngeländes. Daran ändere auch ein „Gestattungsvertrag“ zwischen dem Rennklub und der Eigentümerin nichts, auf den diese sich vor Gericht berufen hatte.

Nach Mitteilung einer Gerichtssprecherin ist das Urteil mit sofortiger Wirkung vollstreckbar, voraussichtlich die Stadt hinterlegt einen Betrag von 90 000 Euro als Sicherheit. Dessen ungeachtet kann die unterlegene Eigentümerin jedoch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Sie hatte in dem Häuschen verschiedene Rennsport-Dokumente ausgestellt. Ursprünglich wurden in dem Pavillon Bauchläden gelagert, aus denen während der Rennveranstaltungen Schokolade verkauft wurde.

Die Stadt hatte vor Gericht den Vorschlag gemacht, das „Sarotti-Häuschen“ in dem auf dem Gelände neben der DFB-Akademie geplanten Bürgerpark aufzustellen und als Erinnerungsstätte an die ehemalige Rennbahn zu gestalten. Der Rechtsanwalt der beklagten Eigentümerin war darauf aber nicht eingegangen. Wie ein Sprecher des Baudezernates der Stadt erklärte, werde man „so schnell wie möglich die Vollstreckung vorantreiben“. Das „Sarotti-Häuschen“ sei der „letzte relevante Streitgegenstand bei der Räumung des Geländes“ gewesen.

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