Frankfurt am Main:Gericht hält Familie für „beleidigungsfreie“ Zone

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Bei Chats unter Familienmitgliedern dürfen heftige Worte fallen - ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen fürchten muss. Mit dieser Begründung der Familie als "beleidigungsfreie Sphäre" hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) die Klage eines Mannes gegen seine Schwiegermutter zurückgewiesen. Der Mann hatte verlangt, dass seine Schwiegermutter nicht länger vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe, berichtete eine Gerichtssprecherin am Mittwoch über den Fall (AZ 16 W 54/18).

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Bei Chats unter Familienmitgliedern dürfen heftige Worte fallen - ohne dass einer der Beteiligten gerichtliche Konsequenzen fürchten muss. Mit dieser Begründung der Familie als „beleidigungsfreie Sphäre“ hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) die Klage eines Mannes gegen seine Schwiegermutter zurückgewiesen. Der Mann hatte verlangt, dass seine Schwiegermutter nicht länger vor anderen Familienmitgliedern behaupten dürfe, dass er seinen Sohn misshandelt habe, berichtete eine Gerichtssprecherin am Mittwoch über den Fall (AZ 16 W 54/18).

Vorangegangen war ein heftiger Ehestreit im Jahr 2016. Damals hatte die Frau des Klägers ihrer Mutter ein Handy-Video zur Aufbewahrung gegeben, auf dem der Mann seinen Sohn geschubst haben soll, um ihn zum schnelleren Gehen zu bewegen. Diese stellte daraufhin nicht nur Strafanzeige gegen den Schwiegersohn, sondern verschickte das „Protokoll der Misshandlungen“ per Handy mit dem Sofortnachrichtendienst WhatsApp an ihre eigene Mutter und an ihre Schwester. Der Mann wollte vor Gericht durchsetzen, dass die Schwiegermutter diese Behauptungen nicht länger wiederholen darf.

Wie schon zuvor das Landgericht stufte aber auch das OLG den engsten Familienkreis als „persönlichen Freiraum“ ein, in dem man sich frei aussprechen könne. Daher seien auch Äußerungen, die außerhalb dieses Rahmens als ehrverletzend eingestuft werden könnten, geschützt.

Auch wenn der Familienstreit zur gerichtlichen Auseinandersetzung eskalierte, hat offenbar zumindest die Kernfamilie keinen langfristigen Schaden genommen: Der Kläger und seine Frau sind laut Gericht „weiterhin verheiratet“.

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