Prozesse:Fall Staufen: Haft und Sicherungsverwahrung für Angeklagten

Acht Jahre Haft und anschließend Sicherungsverwahrung für den 44-jährigen Angeklagten. Er soll den Partner der Mutter des Jungen gefragt haben, ob er das Kind vergewaltigen und dann töten könne. (Foto: Uli Deck)

Karlsruhe (dpa) - Weil er ein Kind qualvoll vergewaltigen wollte, muss ein 44 Jahre alter Mann aus Schleswig-Holstein für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Karlsruhe ordnete am Freitag außerdem Sicherungsverwahrung an.

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Karlsruhe (dpa) - Weil er ein Kind qualvoll vergewaltigen wollte, muss ein 44 Jahre alter Mann aus Schleswig-Holstein für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Karlsruhe ordnete am Freitag außerdem Sicherungsverwahrung an.

Der Mann wurde im Zusammenhang mit dem Fall des schwer missbrauchten Neunjährigen aus dem Raum Freiburg verurteilt.

Der Mann hatte den Partner der Mutter des Neunjährigen gefragt, ob er den Jungen missbrauchen und töten könne. Als der ablehnte, schlug der Angeklagte ein solches Verbrechen an einem anderen Kind vor. Ein Tötungsvorsatz wurde ihm aber nicht nachgewiesen. Er war in Karlsruhe in eine Falle der Polizei geraten (Az: 1 Ks 260 Js 37672/17).

Die Plädoyers hatten zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte den einschlägig vorbestraften 44-Jährigen wegen Sichbereiterklärens zum Mord, zum sexuellen Missbrauch von Kindern und zur Vergewaltigung angeklagt.

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