Prozesse:Ex-BND-Mitarbeiter räumt Spitzeltätigkeit für CIA ein

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Logo des Bundesnachrichtendienstes (BND). Ein früherer Mitarbeiter muss sich wegen Landesverrats vor Gericht verantworten. (Foto: Soeren Stache)

München (dpa) - Ein Ex-Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat vor dem Münchner Oberlandesgericht eine Spitzeltätigkeit für den US-Geheimdienst CIA zugegeben.

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München (dpa) - Ein Ex-Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat vor dem Münchner Oberlandesgericht eine Spitzeltätigkeit für den US-Geheimdienst CIA zugegeben.

Der 32-Jährige begründete dies zu Prozessbeginn am Montag mit Frust, Langeweile, Unzufriedenheit und Unterforderung an seinem Arbeitsplatz. „Im BND hatte ich den Eindruck: Da hat man mir nichts zugetraut“, sagte er und fügte hinzu: „Bei der CIA war das halt anders. Da konnte man sich beweisen.“ Der Angeklagte gab zu: „Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, dass mir das nicht gefallen hätte.“ Zu den einzelnen Anklagepunkten nahm er zunächst nicht Stellung.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen Spionage für die CIA sowie für den russischen Geheimdienst vor. Die Anklage lautet auf Landesverrat, Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit. Zwischen Mai 2008 und Mitte 2014 soll der gelernte Bürokaufmann als BND-Mitarbeiter geheime Dokumente und Informationen weitergegeben und dafür Geld bekommen haben. Der Mann war im Juli 2014 festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Im Rahmen der Ermittlungen hatte er die Taten bereits eingeräumt.

Der Fall hatte 2014 für großes Aufsehen gesorgt. Nach einer Aufforderung der Bundesregierung musste der höchste Geheimdienstvertreter der USA Deutschland verlassen. Zuvor hatten die Ausspähaktivitäten des US-Geheimdienstes NSA für massive politische Verstimmung zwischen den Verbündeten gesorgt.

Der Angeklagte war seit dem 1. Dezember 2007 Mitarbeiter des BND und soll bereits seit 2008 mit der CIA zusammengearbeitet haben. Er soll Dokumente und interne Informationen über Arbeit und Personal des BND geliefert und dafür über die Jahre hinweg mindestens 95 000 Euro erhalten haben. Die Nachrichten habe er in zunehmend regelmäßigen Abständen versandt, in den letzten beiden Jahren etwa im Wochenrhythmus, sagte Bundesanwalt Wolfgang Siegmund.

Die verratenen Dokumente waren bis zum Geheimhaltungsgrad „streng geheim“ eingestuft. Darunter war offenbar auch eine Liste mit Decknamen und echten Identitäten deutscher Agenten im Ausland: In der Anklage heißt es, der Angeklagte habe eine „Personal- und Organisationsdatenbank“ an die CIA übergeben, mit umfangreichen Datensätzen „sämtlicher aktuellen und zahlreicher früheren Mitarbeiter“ der Abteilung „Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen“.

Mitte 2014 soll der Angeklagte außerdem versucht haben, sich dem russischen Geheimdienst anzudienen, und dabei drei BND-Dokumente an das russische Generalkonsulat in München übergeben haben. Wegen dieser Mail, die er unverschlüsselt übermittelte, flog er auf. Vor dem 8. Strafsenat des Oberlandesgerichts sind zunächst 24 Verhandlungstage bis zum 15. März 2016 vorgesehen.

Zur Sache will sich der Angeklagte am Mittwoch äußern. Gleich zu Beginn hatte er eingeräumt, in seiner Kindheit und Jugend ein Einzelgänger gewesen zu sein. Wegen eines Impfschadens besuchte er einen Kindergarten, Schulen und Ausbildungsstätten für körperbehinderte Menschen. Konkret leidet er nach eigenen Angaben an Gleichgewichtsstörungen, Störungen der Feinmotorik und einem verminderten Sehvermögen. Er gilt deshalb als schwerbehindert. Zum BND sei er rein zufällig gekommen: Er habe Blind-Bewerbungen an viele Behörden und Firmen geschickt.

Auf Landesverrat steht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In besonders schweren Fällen liegt die Strafe laut Strafgesetzbuch bei mindestens fünf Jahren und reicht bis lebenslang.

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