Essen:Apotheker-Prozess wird kein Fall fürs Schwurgericht

Essen (dpa/lnw) - Der Apotheker-Prozess um angeblich gestreckte Krebsmittel wird kein Fall fürs Schwurgericht. Das hat die für das Strafverfahren zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Essener Landgerichts am Freitag entschieden. Eine Verurteilung des angeklagten Bottroper Apothekers wegen Mordes oder Mordversuchs ist damit aber nicht ausgeschlossen. "Die Kammer hat die Rechtsmacht, sämtliche Regelungen des Strafrechts anzuwenden und jede mögliche Sanktion zu verhängen", sagte Richter Johannes Hidding.

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Essen (dpa/lnw) - Der Apotheker-Prozess um angeblich gestreckte Krebsmittel wird kein Fall fürs Schwurgericht. Das hat die für das Strafverfahren zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Essener Landgerichts am Freitag entschieden. Eine Verurteilung des angeklagten Bottroper Apothekers wegen Mordes oder Mordversuchs ist damit aber nicht ausgeschlossen. Die Kammer hat die Rechtsmacht, sämtliche Regelungen des Strafrechts anzuwenden und jede mögliche Sanktion zu verhängen, sagte Richter Johannes Hidding.

Gleichzeitig wurde ein Schöffe wegen Besorgnis der Befangenheit abgesetzt. Der ehrenamtliche Richter war früher selbst Apotheker in Bottrop. Zudem ist seine an Krebs erkrankte Ehefrau in Behandlung bei einem Arzt, mit dem auch der Angeklagte eng zusammengearbeitet hat. Beides zusammen begründe den Verdacht, dass er am Ende möglicherweise nicht objektiv urteilen könne, entschieden die Richter. Er wird durch einen bereits zu Beginn des Prozesses anwesenden Ersatzschöffen ersetzt.

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