Erfurt:Ballstädt-Prozess: Gericht bietet Angeklagten Deal an

Lesezeit: 2 min

Die Statue der Justitia. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Zum Beginn der Neuauflage des sogenannten Ballstädt-Prozesses hat die zuständige Kammer des Landgerichts Erfurt allen Angeklagten sogenannte Deals...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt (dpa/th) - Zum Beginn der Neuauflage des sogenannten Ballstädt-Prozesses hat die zuständige Kammer des Landgerichts Erfurt allen Angeklagten sogenannte Deals vorgeschlagen. Den meisten der Angeklagten bot das Gericht Bewährungsstrafen von etwa einem Jahr an, sollten sie ihre mutmaßliche Beteiligung an einem Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Landkreis Gotha) gestehen.

Diese Angeklagten waren während des ersten Ballstädt-Prozesses zu Haftstrafen von etwas mehr als zwei Jahren verurteilt worden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Einem weiteren Angeklagten stellte das Gericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten bis zwei Jahre in Aussicht, sollte er gestehen. Er war im ersten Ballstädt-Prozess zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, im Februar 2014 in Ballstädt eine Kirmesgesellschaft überfallen zu haben. Als mutmaßliche Täter hatten die Polizei und die Staatsanwaltschaft Erfurt eine Gruppe Rechtsextremer ausgemacht. Ein Urteil des Landgerichts Erfurt gegen insgesamt 14 Männer und eine Frau aus dem Jahr 2017 hob der Bundesgerichtshof 2020 auf. Elf der damals Verurteilten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Gegen sie wird nun erneut verhandelt. Vier der ursprünglich Angeklagten waren freigesprochen worden. Sie hatten keine Rechtsmittel gegen die ursprüngliche Entscheidung des Landgerichts geltend gemacht.

Seit Wochen hatten sich die Opferschutzberatung ezra und andere gegen Deals mit den Angeklagten ausgesprochen. Eine Petition der Gruppe „Omas gegen Rechts“ mit dem Titel „Keine Deals mit Nazis“ haben inzwischen fast 50 000 Menschen im Internet unterschrieben. Ein Vertreter der Nebenklage sprach unmittelbar vor Beginn des Prozesses von einem „schmutzigen Deal“, der den Angeklagten angeboten werden solle. Aufgrund der Angebote an die zwei Männer, die zuletzt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden waren, stellte er Befangenheitsanträge gegen das komplette Gericht.

Fast alle Angeklagten, denen ein Deal angeboten worden ist, erklärten, ihn annehmen zu wollen. Auch die Staatsanwaltschaft Erfurt hat ihre Zustimmung signalisiert. Einzelne Angeklagte legten über ihre Anwälte bereits Geständnisse ab: Sie erklärten, die in der Anklage gegen sie erhobenen Anschuldigungen träfen zu. Weitere Detailangaben könnten sie allerdings nicht machen, da sie sich an das damalige Geschehen nicht mehr erinnern könnten. Andere Angeklagte wiederum wollten dem Deal nicht zustimmen, weil sie auf eine Einstellung des Verfahrens hofften.

Dass das Landgericht den Angeklagten derart weitreichende Deals anbietet, hat nicht nur in der Thüringer Landespolitik kritische Reaktionen hervorgerufen. Sie halte die angebotenen Deals „für einen weiteren Schlag ins Gesicht der Opfer“, schrieb zum Beispiel die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Astrid Rothe-Beinlich, bei Twitter. Der Landesvorsitzende der Jusos schrieb ebenfalls bei dem Kurznachrichtendienst: „Von welcher Weltoffenheit, von welchem entschiedenen Kampf gegen Rassismus kann Thüringen sprechen, wenn Gerichte Neonazis Deals anbieten?“

Die Demokratie-Berater von Mobit nannten die Angebote einen „Justiz-Skandal“. Die mutmaßlichen Täter des Überfalls seien langjährig aktive, bestens in der extremen Rechten vernetzte militante Neonazis, die teilweise in der Organisierten Kriminalität aktiv seien. „Das Vertrauen in den Rechtsstaat erodiert, wenn immer wieder Neonazis mit geringen Strafen oder gänzlich straffrei aus den Verfahren gehen“, sagte der Vorsitzende von Mobit, Sandro Witt.

© dpa-infocom, dpa:210517-99-630413/6

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: