Karlsruhe (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben prinzipiell Anspruch auf Schadenersatz. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die verantwortliche Kommune muss demnach aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat. Geklagt haben drei Frauen aus Leipzig. Sie hatten jeweils kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Doch das klappte zunächst nicht. Deshalb konnten sie erst Monate später zurück in den Job.
Prozesse:Eltern ohne Kita-Platz können Verdienstausfall einklagen
Karlsruhe (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben prinzipiell Anspruch auf Schadenersatz. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die verantwortliche Kommune muss demnach aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat. Geklagt haben drei Frauen aus Leipzig. Sie hatten jeweils kurz nach der Geburt ihrer Kinder bei der Stadt Bedarf an einem Kita-Platz nach einem Jahr Elternzeit angemeldet. Doch das klappte zunächst nicht. Deshalb konnten sie erst Monate später zurück in den Job.
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