Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof klärt heute, wer am Ende vom Abbruch einer Ebay-Auktion um ein gebrauchtes Motorrad profitiert. Der Besitzer hatte die Yamaha-Maschine Anfang 2012 auf der Online-Handelsplattform zu einem Startpreis von einem Euro angeboten. Später brach er die Auktion ab und verkaufte das Motorrad anderweitig. Geklagt hat ein Bieter, der zu diesem Zeitpunkt schon für einen Euro zugegriffen hatte. Er sieht sich als rechtmäßiger Käufer der Maschine, deren Wert er auf 4900 Euro schätzt - und will 4899 Euro Schadenersatz. Das Landgericht Görlitz hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen.
Prozesse:Ein Motorrad für 1 Euro? - BGH-Streit um abgebrochene Ebay-Auktion
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof klärt heute, wer am Ende vom Abbruch einer Ebay-Auktion um ein gebrauchtes Motorrad profitiert. Der Besitzer hatte die Yamaha-Maschine Anfang 2012 auf der Online-Handelsplattform zu einem Startpreis von einem Euro angeboten. Später brach er die Auktion ab und verkaufte das Motorrad anderweitig. Geklagt hat ein Bieter, der zu diesem Zeitpunkt schon für einen Euro zugegriffen hatte. Er sieht sich als rechtmäßiger Käufer der Maschine, deren Wert er auf 4900 Euro schätzt - und will 4899 Euro Schadenersatz. Das Landgericht Görlitz hatte die Klage in der Vorinstanz abgewiesen.
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