Düsseldorf (dpa) - Der Raucher Friedhelm Adolfs muss laut Gerichtsurteil nach 40 Jahren seine Mietwohnung in Düsseldorf räumen. Adolfs habe seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt, befand das Landgericht Düsseldorf und wies die Berufung des 75-Jährigen zurück. Der „schwerwiegende Pflichtverstoß“ liege nicht im Rauchen selbst, sondern darin, dass der Rentner die Geruchsbelästigung mit seinem Verhalten gefördert habe. So habe er nichts dagegen unternommen, dass der Qualm in den Hausflur ziehe. Außerdem habe er unzureichend gelüftet und seine Aschenbecher nicht geleert.
Prozesse:Düsseldorfer Gericht bestätigt Rauswurf - Raucher muss ausziehen
Düsseldorf (dpa) - Der Raucher Friedhelm Adolfs muss laut Gerichtsurteil nach 40 Jahren seine Mietwohnung in Düsseldorf räumen. Adolfs habe seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt, befand das Landgericht Düsseldorf und wies die Berufung des 75-Jährigen zurück. Der "schwerwiegende Pflichtverstoß" liege nicht im Rauchen selbst, sondern darin, dass der Rentner die Geruchsbelästigung mit seinem Verhalten gefördert habe. So habe er nichts dagegen unternommen, dass der Qualm in den Hausflur ziehe. Außerdem habe er unzureichend gelüftet und seine Aschenbecher nicht geleert.
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