Düsseldorf:Wehrhahn-Prozess: Beugehaft beendet

Düsseldorf (dpa/lnw) - Im sogenannten Wehrhahn-Prozess hat das Düsseldorfer Landgericht die erfolglose Beugehaft gegen einen widerspenstigen Zeugen nach rund zwei Wochen beendet. Es wäre unverhältnismäßig, die Beugehaft fortdauern zu lassen, obwohl der Mann bekräftigt habe, sich zur Sache auch künftig nicht zu äußern, sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Im sogenannten Wehrhahn-Prozess hat das Düsseldorfer Landgericht die erfolglose Beugehaft gegen einen widerspenstigen Zeugen nach rund zwei Wochen beendet. Es wäre unverhältnismäßig, die Beugehaft fortdauern zu lassen, obwohl der Mann bekräftigt habe, sich zur Sache auch künftig nicht zu äußern, sagte eine Sprecherin des Landgerichts am Freitag.

Der Zeuge hatte sich nach der Freilassung des Angeklagten gemeldet und zu Protokoll gegeben, dass ihm der Angeklagte die Tat als Mithäftling in der Untersuchungshaft gestanden habe. Vor Gericht verweigerte er aber die Aussage. Daraufhin hatte das Gericht die Beugehaft angeordnet. In dem Prozess geht es um einen mutmaßlich fremdenfeindlichen Bombenanschlag in Düsseldorf im Jahr 2000.

Bei dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen jüdischen Glaubens. Der Prozess soll am 3. Juli fortgesetzt werden.

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