Düsseldorf:Streit von Online-Handelsfirma mit Kollegah: Keine Einigung

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Rechtsstreit einer Dresdner Online-Handelsfirma mit Gangster-Rapper Kollegah haben sich beide Seiten am Mittwoch nicht einigen können. Das Düsseldorfer Landgericht schlug vor, dass die Firma 200 000 Euro bekommt. Kollegahs Anwalt bot aber nur 160 000 Euro. Die Gegenseite hatte 250 000 gefordert. Nun wollen beide Seiten versuchen, doch noch auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ohne Ergebnis und ohne neuen Termin wurde das Verfahren vertagt.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Rechtsstreit einer Dresdner Online-Handelsfirma mit Gangster-Rapper Kollegah haben sich beide Seiten am Mittwoch nicht einigen können. Das Düsseldorfer Landgericht schlug vor, dass die Firma 200 000 Euro bekommt. Kollegahs Anwalt bot aber nur 160 000 Euro. Die Gegenseite hatte 250 000 gefordert. Nun wollen beide Seiten versuchen, doch noch auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ohne Ergebnis und ohne neuen Termin wurde das Verfahren vertagt.

Das Unternehmen hatte Kollegah alias Felix Blume alias „der Boss“ auf 250 000 Euro Schadenersatz verklagt. In der mündlichen Verhandlung hatten die Dresdner ihre Forderungen zwischenzeitlich auf 410 000 Euro hochgeschraubt.

Kollegah habe die mit dem Unternehmen getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten, argumentierte die Klägerin. Kollegahs Anwalt bestritt dies: Die Zusammenarbeit sei einvernehmlich beendet worden. Die Forderung sei auch in der Höhe nicht nachvollziehbar. Die Gegenseite habe eineinhalb Jahre verstreichen lassen, ohne ihre Forderungen darzulegen und zu konkretisieren.

Die Handelsfirma gibt an, sie habe mit Kollegah einen Lizenzvertrag abgeschlossen und vornehmlich Kleidung für dessen Marke „Deus Maximus“ produzieren lassen und im eigenen Online-Shop vertrieben. Im Gegenzug habe Kollegah die Produkte bewerben sollen.

Ende 2017 habe der Rap-Star die Werbung auf seinen Social-Media-Kanälen aber eingestellt und im Januar 2018 ein anderes Unternehmen unterstützt, das Produkte mit der Marke verkauft habe.

Die Dresdner Firma gibt an, deshalb auf ihrer Ware, insgesamt fast 17 000 Produkte, sitzengeblieben zu sein. Es sei eine Kündigungsfrist von acht Monaten vereinbart gewesen, die Kollegah nicht eingehalten habe.

Die Vorsitzende Richterin betonte, je mehr Zeit vergehe, desto schlechter sei die Ware verkäuflich. „Wir fänden es sinnvoll, das hier zu beenden“, sagte sie. Dass der Vertrag einvernehmlich und beiderseitig aufgehoben wurde, glaubte das Gericht dem Anwalt Kollegahs nicht.

Der Musiker selbst war nicht zu dem Prozesstermin erschienen. Er präsentiert sich gern mit Zigarre und Goldkette als umtriebiger und millionenschwerer Geschäftsmann. So hatte er zuletzt ein Buch (Das ist Alpha! - Die 10 Boss-Gebote) herausgebracht und in Düsseldorf eine Shisha-Bar eröffnet. Auf Facebook und Instagram folgen ihm jeweils mehr als 1,6 Millionen Anhänger.

Mit seinem Song „0815“ mit der Zeile „Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen“ auf dem Album „Jung Brutal Gutaussehend III“ hatte er für einen Skandal gesorgt, der ihm Antisemitismus-Vorwürfe einbrachte und schließlich zum Aus für den renommierten Musikpreis „Echo“ geführt hatte. Kollegah hatte danach die KZ-Gedenkstätte Auschwitz besucht und sich beim Thema Holocaust Zurückhaltung auferlegt.

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