Düsseldorf:Oberlandesgericht befasst sich mit Tonabnehmer „Goldfinger“

Mit einem "Goldfinger"-Prozess der anderen Art beschäftigt sich das Oberlandesgericht in Düsseldorf in der kommenden Woche. Während ein Gericht in Augsburg...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Mit einem „Goldfinger“-Prozess der anderen Art beschäftigt sich das Oberlandesgericht in Düsseldorf in der kommenden Woche. Während ein Gericht in Augsburg derzeit ein gleichnamiges Steuersparmodell für Reiche unter die Lupe nimmt, geht es in Düsseldorf um einen Schadensfall unter Hifi-Liebhabern (Az.: I-22 U 202/19).

Mit seiner Lesebrille soll ein Mann aus Düsseldorf die Hi-End-Stereoanlage seines Bekannten in Essen beschädigt haben, so das Gericht am Mittwoch. Als er das goldene Tonabnehmersystem vom Typ „Goldfinger“ bewunderte, soll ihm die Brille auf den Schallplattenspieler gefallen sein. Der Musikfreund aus Essen verlangt nun 7000 Euro Schadenersatz.

Der Haftpflichtversicherer des angeblichen Pechvogels glaubt aber, die beiden Männer machten gemeinsame Sache zu seinen Lasten. Das Landgericht hatte dies nicht so gesehen.

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