Prozess:Anklage: Türsteher aus Wut über Disco-Rauswurf überfahren

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Der Schriftzug „Landgericht Düsseldorf“ steht an der Fassade des Landgerichts an der Werdener Straße. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Aus Wut über seinen Rauswurf aus einem Düsseldorfer Nachtclub soll ein 28-Jähriger am Neujahrsmorgen 2018 einen Türsteher angefahren und schwer verletzt haben. Mehr als sechs Jahre nach der Tat, die die Staatsanwaltschaft als versuchten Mord wertet, hat am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht der Prozess gegen den lange abgetauchten Angeklagten begonnen. Der Mann muss sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen verantworten.

Laut Anklage soll der Spanier in der Düsseldorfer Innenstadt am 1. Januar 2018 gegen halb vier Uhr morgens mit seinem Auto gezielt auf den Türsteher zugefahren sein, nachdem dieser ihn der Disco verwiesen hatte. Zuvor sollen er und seine zwei Begleiter Streit mit dem hauseigenen Sicherheitspersonal gehabt haben.

„Verärgert über den Rauswurf“, so der Staatsanwalt, habe der damals 22-Jährige daraufhin sein Fahrzeug geholt und sei mit Vollgas in die Fußgänger-Passage vor dem Club gefahren. In dem schmalen Eingangsbereich hatte sein Auto vier Disco-Mitarbeiter erfasst und verletzt - darunter auch der Türsteher. Als der 36-Jährige verletzt am Boden lag, soll der Angeklagte ihn gezielt überrollt haben. Der Mann erlitt unter anderem Hirnblutungen und zahlreiche Knochenbrüche und ist bis heute auf ständige Hilfe angewiesen, wie er vor Gericht als Zeuge aussagte.

Nach der Tat war der Fahrer geflohen und hatte sich ins Ausland abgesetzt. Nach dem Mann war mit europäischem Haftbefehl gefahndet worden. Über fünf Jahre später konnte der Angeklagte in Spanien festgenommen werden. Nach Auskunft des Staatsanwalts wurde der 28-Jährige am 10. Oktober des vergangenen Jahres an die deutschen Behörden ausgeliefert.

Zum Prozessauftakt äußerte er sich zunächst nicht zu den Vorwürfen gegen ihn. Bis Ende August sind 16 weitere Verhandlungstage angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:240410-99-627259/2

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