Dresden:Weitere Revision gegen Urteil im Infinus-Prozess eingegangen

Dresden (dpa/sn) - Vier Tage nach dem Urteil des Landgerichts Dresden im Infinus-Prozess ficht ein weiterer Angeklagter den Richterspruch an. Nun hat auch der von der Wirtschaftsstrafkammer als "Nummer 2" der Firmengruppe eingestufte Ex-Manager Revision eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage sagte.

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Dresden (dpa/sn) - Vier Tage nach dem Urteil des Landgerichts Dresden im Infinus-Prozess ficht ein weiterer Angeklagter den Richterspruch an. Nun hat auch der von der Wirtschaftsstrafkammer als „Nummer 2“ der Firmengruppe eingestufte Ex-Manager Revision eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage sagte.

Damit wehren sich inzwischen fünf der insgesamt sechs Verurteilten gegen die Entscheidung der Richter. Auch der Infinus-Gründer und frühere Chef, der frühere Chefverkäufer, der ehemalige Vertriebschef und der frühere Rechtsberater hatten in den vergangenen Tagen über ihre Verteidiger Rechtsmittel eingelegt.

Die Manager des früheren Dresdner Finanzdienstleisters waren am Montag des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie des Kapitalanlagebetrugs schuldig gesprochen worden, ein weiterer Angeklagter wegen Beihilfe. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie ein „Schneeballsystem“ betrieben und Anleger bewusst täuschten. Sie verhängten Haftstrafen bis zu acht Jahren. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert.

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