Dresden:Tödliche Attacke von Chemnitz: Angeklagter bleibt in U-Haft

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Dresden (dpa/sn) - Der Angeklagte im Prozess zum tödlichen Messerangriff im vorigen Jahr in Chemnitz bleibt hinter Gittern. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Chemnitz lehnte den Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls für den Syrer ab. Das Gericht habe die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet, teilte Staatsanwalt Stephan Butzkies am Freitag in Dresden mit.

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Dresden (dpa/sn) - Der Angeklagte im Prozess zum tödlichen Messerangriff im vorigen Jahr in Chemnitz bleibt hinter Gittern. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Chemnitz lehnte den Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls für den Syrer ab. Das Gericht habe die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet, teilte Staatsanwalt Stephan Butzkies am Freitag in Dresden mit.

Um dies öffentlich zu machen, kam der Anklagevertreter nach Ende des 15. Verhandlungstages aus dem extra gesicherten in den öffentlichen Bereich des Gerichtsgebäudes. Denn entgegen der Erwartungen gab die Vorsitzende Richterin Simone Herberger die Entscheidung nicht im Verlauf der Sitzung bekannt.

Der Beschluss der Kammer sei datiert mit dem 21. Juni und den Verfahrensbeteiligten schriftlich zugegangen, berichtete Butzkies. Als Begründung sei angeführt worden, dass aufgrund des Gesamtergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme der dringende Tatverdacht weiterhin bejaht werde.

Die Verteidigung hatte dies im Ergebnis eines nächtlichen Tatorttermins am 13. Juni anders gesehen. Nach Auffassung von Rechtsanwältin Ricarda Lang hatte die Besichtigung ergeben, dass der Hauptbelastungszeuge nicht gesehen haben kann, was er ausgesagt hatte. Dessen Aussage biete für eine Verurteilung keine Grundlage. Daher sei der Haftbefehl gegen den 23 Jahre alten Angeklagten aufzuheben, hatte die beantragt. Ihr Mandant Alaa S. sitzt seit dem 28. August 2018 und damit seit zehn Monaten in Untersuchungshaft.

Der Zeuge hatte erklärt, dass er den Angeklagten am Tatort bei Stichbewegungen gesehen habe. Dies habe er aus dem Ausgabefenster des Döner-Imbisses beobachtet, wo er als Koch angestellt war.

In ihrem Beschluss ging die Kammer laut Butzkies auch auf die Tatortbesichtigung ein. „Es wurde sinngemäß ausgeführt, dass das Ergebnis dieser Begehung die Glaubhaftigkeit des Zeugen in keiner Weise beeinträchtigt“, erklärte der Staatsanwalt.

In den Morgenstunden des 26. August 2018 war in Chemnitz ein 35 Jahre alter Deutscher erstochen worden. Tatverdächtig sind der Angeklagte sowie ein Iraker, der auf der Flucht ist und nach dem weltweit gefahndet wird. Nach der Tat war es in Chemnitz zu rassistischen Übergriffen und rechten Demonstrationen gekommen. Der Prozess des Landgerichts Chemnitz findet aus Sicherheitsgründen in einem Saal des Oberlandesgerichts Dresden statt.

Nach Aussagen der rechtsmedizinischen Gutachterin hatte das Opfer in der Tatnacht keine Überlebenschance. Von den fünf Stichen hätten einer das Herz und einer die Lunge durchstochen, sagte die Sachverständige vor Gericht. Dies habe einen traumatisch-hämorrhagischen Schock ausgelöst. „Ein Versterben ist nicht vermeidbar gewesen“, sagte sie. Aufgrund der Verletzungen und des Blutverlusts habe es eine „komplexe Todesursache“ gegeben.

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