Dresden:Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung: verurteilt

Dresden (dpa/sn) - Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Dresden hat am Mittwoch einen Mann wegen Mitgliedschaft in einer lokalen terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hat der Syrer sich im Februar 2013 für mindestens sechs Monate der Kampfgruppe Saraya al-Furat angeschlossen. Diese habe in der Provinz Ar Raqqa mit Rebellengruppen wie der radikal-islamischen al-Nusra-Front gekämpft. Der 1977 geborene Angeklagte sei Anführer einer kleinen Untereinheit gewesen, die an einem Militärflughafen der Regierungstruppen stationiert war sowie ein erobertes Ölfeld bewachte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Dresden (dpa/sn) - Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Dresden hat am Mittwoch einen Mann wegen Mitgliedschaft in einer lokalen terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hat der Syrer sich im Februar 2013 für mindestens sechs Monate der Kampfgruppe Saraya al-Furat angeschlossen. Diese habe in der Provinz Ar Raqqa mit Rebellengruppen wie der radikal-islamischen al-Nusra-Front gekämpft. Der 1977 geborene Angeklagte sei Anführer einer kleinen Untereinheit gewesen, die an einem Militärflughafen der Regierungstruppen stationiert war sowie ein erobertes Ölfeld bewachte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für eine Mitgliedschaft in der al-Nusra-Front und der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sahen die Richter indes keinen Nachweis und sprachen den Beschuldigten von diesen Anklagepunkten frei. Schon während des seit Mai laufenden Prozesses hatte die Generalstaatsanwaltschaft Vorwürfe der Körperverletzung und Freiheitsberaubung wegen Drucks auf einen Neffen, sich zum IS zu bekennen, fallen gelassen. Sie hatte drei Jahre und vier Monate Haft gefordert, der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Die Saraya al-Furat sei erst zur strafbaren Vereinigung geworden, als sich die Mitgliedschaft seines Mandanten in al-Nusra-Front und IS als nichtig erwiesen habe, sagte der Verteidiger und kündigte Revision an. Der 2017 bei Leipzig festgenommene Beschuldigte bleibt auf freiem Fuß.

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