Dresden:Bewährungsstrafe für Syrer unter Terrorverdacht

Dresden (dpa/sn) - Ein Syrer ist vom Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht in Dresden wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie das Gericht am Mittwochmorgen mitteilte.

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Dresden (dpa/sn) - Ein Syrer ist vom Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht in Dresden wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie das Gericht am Mittwochmorgen mitteilte.

Es sei erwiesen, dass sich der Angeklagte in Syrien im Jahr 2014 der islamistischen Al-Nusra-Front, einem inzwischen umbenannten Ableger des Terrornetzwerkes Al Kaida, angeschlossen hatte. Dort habe er eine militärische Ausbildung erhalten und für weitere Einsätze bereit gestanden. Konkrete Tathandlungen hätten dem Mann nicht nachgewiesen werden können, hieß es zu dem Urteil vom Dienstag.

Bei der Strafe sei berücksichtigt worden, dass der Angeklagte sich selbst gestellt und gestanden hatte. Außerdem habe der 25-jährige Flüchtling keine Vorstrafen.

Nasser A. war seit dem 15. Februar in Untersuchungshaft. Nach Angaben seines Verteidigers hatte er sich selbst an die Polizei in Chemnitz gewandt. Jedoch sei er zweimal abgewiesen worden, bevor man ihm beim dritten Besuch auf dem Revier Gehör geschenkt habe.

Der Syrer soll nach Absolvierung einer militärischen Ausbildung sowohl Wachdienste versehen als auch gegen syrische Regierungstruppen gekämpft haben. Ferner hatte er angegeben, an der Entführung von Journalisten beteiligt gewesen zu sein.

Im Laufe Prozesses war die Glaubwürdigkeit des Mannes bezweifelt worden. So hatte unter anderem ein Experte des Bundeskriminalamts ausgesagt, dass er keine Erkenntnisse über die Entführung westlicher Journalisten durch die Al-Nusra-Front im fraglichen Zeitraum habe.

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