Darmstadt:Fan-Aufenthaltsverbot könnte Stadt erneut Geld kosten

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Darmstadt (dpa/lhe) - Das Aufenthaltsverbot für Fußballfans der Frankfurter Eintracht beim Derby in Darmstadt im April 2016 beschäftigt erneut das Verwaltungsgericht. Wie zunächst die "Frankfurter Rundschau" am Mittwoch berichtete, hat eine Eintracht-Anhängerin bei dem Darmstädter Gericht Klage eingereicht. Sie will, dass die Stadt die Anwaltskosten in Höhe von rund 400 Euro für ihren Widerspruch gegen das Aufenthaltsverbot übernimmt. Zuvor hatte Darmstadt bereits die Anwaltskosten von 300 Eilanträgen in Höhe von 180 000 Euro bezahlen müssen.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Das Aufenthaltsverbot für Fußballfans der Frankfurter Eintracht beim Derby in Darmstadt im April 2016 beschäftigt erneut das Verwaltungsgericht. Wie zunächst die „Frankfurter Rundschau“ am Mittwoch berichtete, hat eine Eintracht-Anhängerin bei dem Darmstädter Gericht Klage eingereicht. Sie will, dass die Stadt die Anwaltskosten in Höhe von rund 400 Euro für ihren Widerspruch gegen das Aufenthaltsverbot übernimmt. Zuvor hatte Darmstadt bereits die Anwaltskosten von 300 Eilanträgen in Höhe von 180 000 Euro bezahlen müssen.

Aufgrund einer DFB-Strafe nach Ausschreitungen beim Hinspiel in Frankfurt hatten Eintracht-Fans beim Bundesliga-Spiel am 30. April 2016 nicht in das Darmstädter Stadion gedurft. Weil die Stadt Darmstadt fürchtete, dass die Fans trotzdem anreisen und es zu Ausschreitungen in der Innenstadt kommt, erließ sie das Aufenthaltsverbot in der City. Das Verwaltungsgericht hob dieses jedoch für sechs Kläger auf. Es sei „offensichtlich rechtswidrig“. Weiteren 300 Eilanträgen wurde daraufhin stattgegeben. Daraufhin durften die Eintracht-Fans doch nach Darmstadt kommen.

Die Vorsitzende des Eintracht Frankfurt-Fanclubverbands will nun die Kosten für ihren Widerspruch zurück. Dieser war Voraussetzung für den Eilantrag. Sollte sie mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Erfolg haben, könnten auch die anderen rund 300 Kläger von damals das Geld zurückverlangen, sagte die Vorsitzende des Fanclubverbands der Deutschen Presse-Agentur. Die Kläger seien über die Fanszene vernetzt. Hinzu kämen die Kosten für ihr aktuelles Verfahren. Damit könnten bis zu 120 000 Euro auf die Stadt Darmstadt zukommen.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte, dass das Verfahren seit August anhängig ist. Mit einer Entscheidung ist nach den Worten eines Gerichtssprechers voraussichtlich bis Februar 2019 zu rechnen.

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