Cottbus:Gericht bestätigt Verbot für Musikfestival

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Cottbus (dpa/bb) - Das Musikfestival Second Horizon in Schönefeld (Dahme-Spreewald) darf nicht stattfinden - und Hunderte schon angereiste Besucher mussten das Areal an einem Wald wieder verlassen. Das Verwaltungsgericht Cottbus bestätigte am Freitag im Eilverfahren ein entsprechendes Verbot der Gemeinde Schönefeld. Mehrere Genehmigungen fehlten, etwa für das Abspielen von Musik in der Nacht oder für die Nutzung von Waldgebiet für das Festival, hieß es zur Begründung.

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Cottbus (dpa/bb) - Das Musikfestival Second Horizon in Schönefeld (Dahme-Spreewald) darf nicht stattfinden - und Hunderte schon angereiste Besucher mussten das Areal an einem Wald wieder verlassen. Das Verwaltungsgericht Cottbus bestätigte am Freitag im Eilverfahren ein entsprechendes Verbot der Gemeinde Schönefeld. Mehrere Genehmigungen fehlten, etwa für das Abspielen von Musik in der Nacht oder für die Nutzung von Waldgebiet für das Festival, hieß es zur Begründung.

Zudem habe sich das Sicherheitskonzept als unzulänglich erwiesen, sagte Gerichtssprecher Gregor Nocon. So sei etwa nicht klar, welches Personal beim Ausbruch eines Feuers im nahen Wald eingreifen solle. Zudem stelle sich die Frage, wo die angereisten Festival-Besucher übernachten sollten. Das Campen auf der Freifläche vor dem Wald sei nicht erlaubt. Für mehrere Anlagen auf dem Gelände wie ein Holzschiff lägen keine Baugenehmigungen vor.

Das Festival sollte am Kiessee Kiekebusch stattfinden. Auf der Facebook-Seite versprachen die Veranstalter „eine psychedelische Reise zu den Grenzen der Realität und darüber hinaus“. Auf dem Festival sollten 120 Musiker und DJs unterschiedlicher Genres elektronischer Musik wie Trance, Techno oder Techhouse auftreten.

Die Gemeinde Schönefeld hatte die Veranstaltung, die am Freitag beginnen sollte, laut Gericht bereits Mitte Juni untersagt. Auf der Homepage der Gemeinde heißt es, Maßnahmen zur Durchsetzung der Untersagung würden nunmehr umgesetzt. Mit dem Verbot solle „eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ verhindert werden, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag. Besucher werden darin aufgefordert, gar nicht erst zu dem Festival anzureisen.

Seit Donnerstag würden die anreisenden Besucher vom Festival-Gelände abgewiesen, sagte eine Polizeisprecherin. Wegen der besonderen Umstände durch das Unwetter sei aber teilweise erlaubt worden, auf dem Gelände zu campen.

Nach Informationen des Rechtsanwalts Oliver Girrbach, der den Veranstalter vertritt, hat die Polizei das Gelände am Donnerstagabend abgesperrt und umstellt. Gegen 21 Uhr seien die Polizisten abgezogen. Die Festival-Gäste seien daraufhin auf das Gelände geströmt. Am Freitagnachmittag hielten sich dort rund 2000 Menschen auf.

Veranstalter und Polizei versuchten, einen reibungslosen Abzug der Gäste zu organisieren. Der Veranstalter habe versichert, seine Technik selbst abzubauen, teilte die Polizei am Freitagabend mit.

Das Verbot bezeichnete Girrbach als „Desaster, menschlich und wirtschaftlich“. Die Untersagung durch die Gemeinde sei bitter für die Kulturszene in Brandenburg, aber auch für die Besucher, die sich Tickets für das Festival gekauft hatten. Girrbach kündigte am Freitag an, noch am gleichen Tag gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

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