Chemnitz:Distanzierung von Reichsbürgerszene: Verfahren eingestellt

Chemnitz (dpa/sn) - Im Berufungsprozess wegen versuchter Nötigung ist das Verfahren gegen einen 57-Jährigen am Landgericht Chemnitz gegen Auflagen vorläufig eingestellt worden. Der Mann erhielt die Auflage, 1000 Euro an den Hilfsverein Kinderarche Sachsen zu zahlen. Darüber hinaus musste er sich am Donnerstag im Gerichtssaal bei einer Rechtspflegerin entschuldigen. Zuvor hatte sich der Niedersachse von der Reichsbürgerszene distanziert.

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Chemnitz (dpa/sn) - Im Berufungsprozess wegen versuchter Nötigung ist das Verfahren gegen einen 57-Jährigen am Landgericht Chemnitz gegen Auflagen vorläufig eingestellt worden. Der Mann erhielt die Auflage, 1000 Euro an den Hilfsverein Kinderarche Sachsen zu zahlen. Darüber hinaus musste er sich am Donnerstag im Gerichtssaal bei einer Rechtspflegerin entschuldigen. Zuvor hatte sich der Niedersachse von der Reichsbürgerszene distanziert.

Mit dem Beschluss hob die Kammer ein Urteil des Amtsgerichtes Chemnitz auf, in dem gegen den Mann aus Bad Essen (Kreis Osnabrück) eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 70 Euro verhängt worden war. Laut erstinstanzlichem Urteil hatte er zusammen mit einem Mitangeklagten durch Forderungen in Millionenhöhe gegen die Frau versucht, die Zwangsversteigerung einer Immobilie zu verhindern. Der gelernte Maler und Lackierer war als Rechtsvertreter aufgetreten.

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