Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat Schadenersatzansprüche von Hinterbliebenen des Luftangriffs im afghanischen Kundus zurückgewiesen. Hintergrund des Verfahrens ist das Bombardement von zwei Tanklastwagen 2009 in Kundus, das der damalige deutsche Oberst Georg Klein befohlen hatte. Etwa 100 Menschen wurden dabei getötet, darunter viele Zivilisten. Zwei Hinterbliebene aus Afghanistan hatten auf insgesamt 90 000 Euro Schadenersatz geklagt. Der Anwalt kündigte nun eine Verfassungsbeschwerde an.
Prozesse:Bundesgerichtshof: Kein Schadenersatz für Kundus-Opfer
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat Schadenersatzansprüche von Hinterbliebenen des Luftangriffs im afghanischen Kundus zurückgewiesen. Hintergrund des Verfahrens ist das Bombardement von zwei Tanklastwagen 2009 in Kundus, das der damalige deutsche Oberst Georg Klein befohlen hatte. Etwa 100 Menschen wurden dabei getötet, darunter viele Zivilisten. Zwei Hinterbliebene aus Afghanistan hatten auf insgesamt 90 000 Euro Schadenersatz geklagt. Der Anwalt kündigte nun eine Verfassungsbeschwerde an.
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